Der Grenchner Wirt Onur T.* (53), der trotz Corona-Quarantäne in seiner Baracoa-Bar war, muss mit einer Busse rechnen. «Es wird wegen Verstosses gegen das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen und gegen die Covid-19-Verordnung besondere Lage ermittelt», sagt Kantonsarzt Lukas Fenner (47) zu BLICK.
Dabei spielt es keine Rolle, ob Onur T. ohne Symptome in Quarantäne oder in Isolation und somit ein bestätigter Corona-Fall war. «Bei fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Anordnung ist mit einer Busse bis 5000 Franken, im Falle von Vorsatz bis 10'000 Franken zu rechnen», so Fenner. Und: «Wenn jemand weiss, dass er/sie positiv ist, kann allenfalls auch Körperverletzung als Strafbestand infrage kommen. Dies allerdings müssten Strafbehörden beurteilen.»
Wirt meinte, es sei ein Fake-SMS
Onur T. dürfte fahrlässig gehandelt haben und mit einer Busse unter 5000 Franken davonkommen. Denn zu BLICK sagte er, er habe kein Corona. Er sei nur in Quarantäne, weil er am Parktheater-Anlass gewesen sei, wo eine Corona-positive Person unterwegs war. Er sei nur kurz in seine Bar und im Keller seines Lokals gewesen. Doch er räumte ein: «Es war schon ein kleiner Fehler von mir.»
Bei BLICK haben sich derweil mehrere Leser gemeldet, die den Türken nicht nur letzten Samstag in und vor der Bar gesehen haben wollen, sondern auch schon am Donnerstag- und Freitagabend. Onur T. sagt dazu auf Nachfrage: «Am Donnerstag war ich in der Bar. Als ich dann das SMS bekam, dass ich in Quarantäne müsse, dachte ich zuerst an einen Fake.» Es hätten dann aber mehrere Leute dieses SMS erhalten. «Da wusste ich, es ist echt, und ich ging heim.» Am Freitag will Onur T. nicht in seiner Bar gewesen sein.
Behörden erteilen einander Auskünfte
Wie geht es jetzt mit dem Lokal weiter? «Hierzu laufen zurzeit die Ermittlungen des Kantonsärztlichen Dienstes im Rahmen des Contact Tracing», sagt Kantonsarzt Fenner. Und: «Eine Wiedereröffnung ist abhängig von den Ergebnissen dieser Ermittlungen.» Würden Massnahmen künftig eingehalten, bestehe keine Veranlassung zu einer permanenten Betriebsschliessung.
Dazu dass die Polizei keine Corona-Personenlisten hat, erklärt Fenner: «Eine Weiterleitung von spezifischen Personendaten vom Kantonsärztlichen Dienst an die Kantonspolizei könnte lediglich dann erfolgen, wenn die Kantonspolizei bestimmte Unterstützungsdienstleistungen für den Kantonsärztlichen Dienst erbringt.» In einem solchen Fall wäre die Kantonspolizei auf die Bekanntgabe der konkreten Daten angewiesen.
Generell gelte, dass Behörden einander Auskünfte erteilen, sofern dies für die Aufgabenerfüllung erforderlich sei. Doch: Aufgrund des Datenschutzes können der Kantonspolizei nicht einfach sämtliche unter Quarantäne gestellten Personen bekannt gegeben werden.
* Name geändert