Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm hat gegen den Tierhalter, der am Dienstag in Oftringen AG festgenommen wurde, ein Verfahren wegen mehrfacher Tierquälerei eröffnet. Der Beschuldigte ist wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz vorbestraft. Er wurde im Juli 2019 von der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt. Im November 2019 erging ein weiterer Strafbefehl, gegen den Einsprache erhoben wurde.
Der Beschuldigte machte bei der Einvernahme geltend, durch die langjährige und intensive Pflege seiner hochbetagten Mutter sowie deren kürzlichen Tod mit der Tierhaltung überfordert gewesen zu sein.
Antrag für Tierhalteverbot
Die Staatsanwaltschaft will am Donnerstag ans Zwangsmassnahmengericht gelangen und beantragen, dass dem Beschuldigten untersagt wird, Tiere zu halten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Die vorläufige Festnahme vom Dienstag durch die Kantonspolizei Aargau erfolgte nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm. Auf dem Grundstück des Mannes waren etliche tote und teilweise in sehr schlechtem Zustand befindliche Tiere festgestellt werden konnten.
Der Beschuldigte war zuvor im Zusammenhang mit einer Anzeige wegen Widerhandlungen gegen das Tierschutzgesetz am Montag nicht zu einer Einvernahme bei der Kantonspolizei erschienen, so dass die Staatsanwaltschaft einen Vorführbefehl ausgestellte. (SDA/noo)