Ein Mann aus Waldshut-Tiengen (D), nahe der Schweizer Grenze, hatte einen besonderen letzten Wunsch: Seine Asche sollte im Rhein verteilt werden. Er sei viel in seinem Leben gereist, wolle auch nach dem Tod in Bewegung bleiben, berichtet der «Südkurier».
Doch in Waldshut-Tiengen ist so etwas nicht erlaubt. Dort gilt der sogenannte Friedhofszwang. Der Tote muss, egal ob in Sarg oder Urne, auf einem Friedhof bestattet werden. Das Verstreuen der Asche ist verboten.
Anders dagegen in der Schweiz. Hier ist der Umgang mit der Asche eines Verstorbenen nicht so stark reglementiert. Und so konnten die Angehörigen den letzten Wunsch des Süddeutschen in der Schweiz erfüllen. Dort wurde die Bestattung über eine Schweizer Adresse angemeldet, sämtliche Formalitäten erledigt, bis die Rhein-Bestattung stattfinden konnte.Und so wurde die Asche des Deutschen zusammen mit Blumen im Rhein verstreut.
So umgehen die Deutschen den Friedhofszwang
Immer häufiger würden die Deutschen, nahe der Grenze, den Friedhofszwang umgehen. Das Vorgehen sei dabei immer das Gleiche, wie der «Südkurier» berichtet. Zuerst würden Angehörige den Verstorbenen in die Schweiz überführen und dort einäschern lassen. Danach würde die Asche zurück nach Deutschland gebracht. Das Problem: Ganz legal ist diese Methode nicht. Denn findet eine Bestattung ausserhalb des Friedhofs statt, ist das gegen das Gesetz. (jmh)