In Gartenhag geprallt
Junglenker (18) muss Billett nach zwei Tagen wieder abgeben

Ein 18-Jähriger verursachte am Sonntag einen Selbstunfall im Kanton Aargau. Der Lenker blieb unverletzt, musste jedoch seinen Führerausweis, den er erst seit zwei Tagen besass, auf der Stelle wieder abgeben.
Publiziert: 25.07.2021 um 11:44 Uhr
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Aktualisiert: 25.07.2021 um 11:56 Uhr
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Unfall in Niederwil AG: Der 18-jährige Fahrer krachte gegen einen Gartenhag.
Foto: KAPO AG

In Niederwil AG krachte ein 18-Jähriger am Sonntagmorgen mit seinem Auto in einen Gartenhag. Der Teenager blieb unverletzt. Doch sein Billett musste der Junglenker auf der Stelle abgeben. Er hatte den Führerausweis erst seit zwei Tagen, schreibt die Kantonspolizei Aargau in einer Mitteilung.

Der Unfall ereignete sich kurz vor 9 Uhr. Der Schweizer fuhr auf dem Tafelackerweg Richtung Fischbach-Göslikon. Dabei verlor er die Herrschaft über sein Fahrzeug, kam von der Ideallinie ab, touchierte ein Wasserstein und prallte in der Folge gegen einen Gartenhag.

Der 18-Jährige wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht.

Einige Stunden zuvor verunfallte ein anderer Junglenker in Sirnach TG. Er krachte in ein Auto und kam dann im Vorgarten einer Liegenschaft zum Stillstand. Auch dieser 18-Jährige ist nun sein Billett los. (man)

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