Sie hat ihrer Putzfrau vertraut und wurde schamlos ausgenommen. Im Nachhinein fühlt sich Opfer Yvonne D.* (48) aus Stetten AG unwohl und verraten – der Vorfall lässt sie nicht mehr los. «Ich möchte endlich damit abschliessen und andere vor ähnlichen Fällen zu warnen», sagt sie zu BLICK.
«Ich schenkte ihr sogar Schokolade»
Die Tat passierte fast vor einem Jahr – erst jetzt hat Yvonne D. die Kraft, über das Erlebte zu sprechen. Putzfrau Maria B.** (49) durchwühlt die privaten Sachen ihrer Arbeitgeberin, als sie allein in der Wohnung ist, um sauber zu machen. Im Schlafzimmer findet sie eine Kreditkarte – inklusive PIN. Danach hebt die Italienerin immer wieder Geld an Bankomaten ab und fegt beinahe das Konto leer. «Wir hatten doch ein gutes Verhältnis», sagt Yvonne D. und schüttelt den Kopf: «Sie wurde mir von einem Bekannten empfohlen und arbeitete schon ein Jahr für mich. Zu Weihnachten schenkte ich ihr sogar Schokolade.»
Trotz ihrer gemeinen Tat, kassiert die Putzfrau weiter 30 Franken pro Stunde. Der Diebstahl bleibt lange unentdeckt. Erst als Ende Monat die Abrechnung kommt, bemerkt D., dass Geld fehlt. Sie sagt rückblickend: «Ich hatte die Putzfrau in Verdacht, weil sonst niemand infrage kam.» Das meldet sie der Polizei. Doch sie beschäftigt die Putzfrau weiter: «Ich wollte sie nicht fälschlicherweise entlassen.» Die Aargauerin betont: «Eine Person im Haus zu haben, der man nicht vertraut, war das Schlimmste.»
Putzfrau hob Geld an ihrem Wohnort ab
Im Mai macht die Polizei den Sack zu – Maria B. ging äussert dumm vor. Achtmal konnte sie mit der Kreditkarte erfolgreich Geld abheben. Insgesamt versuchte sie es aber 43 Mal – 30 Mal dabei direkt an ihrem Wohnort. Dank der Kameras an den Bankomaten wird sie identifiziert. Am 22. August 2018 wird sie per Strafbefehl durch die Staatsanwaltschaft Baden verurteilt. Vergehen: «Mehrfacher betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsanlage und Diebstahl».
Sie muss eine Geldstrafe von 8400 Franken zahlen – plus 1440 Franken Gebühren für Strafbefehl und Polizei. Ebenso muss sie Yvonne D. die gestohlenen 4000 Franken zurückzahlen. Doch bislang wartet ihr Opfer vergebens: «Sie hat sich nie bei mir entschuldigt. Ich verstehe nicht, wie jemand so dreist sein kann.»
Nach dem Urteil schreibt D. eine eingeschriebene Rechnung, statt direkt die Betreibung einzuleiten. Doch die Putzfrau nimmt den Brief nicht entgegen. Er kommt verschlossen wieder zurück. Dann endlich wurde die Betreibung eingeleitet.
Opfer Yvonne D. hofft auf Entschuldigung
BLICK konfrontierte die Verurteilte an ihrem Wohnort mit dem Fall. Sie reagiert aggressiv und schweigt. D. glaubt nicht, dass sie ihr Geld jemals wiedersieht. Aber: «Eine Entschuldigung wäre das Mindeste. Ich möchte endlich damit abschliessen.»
* Name bekannt
** Name geändert
Adrian Gsell (50) ist Verwaltungsratspräsident von putzfrau.ch – die Agentur beschäftigt schweizweit 1800 Mitarbeiter. Der Unternehmer weiss, man sollte der Putzfrau nicht blind vertrauen. Er rät: «Bei Unsicherheit einen Auszug aus dem Strafregister verlangen.» Gsell erlebt immer wieder, dass Kunden den Auszug fordern. «Dafür habe ich Verständnis», sagt er. «Die Putzfrau ist allein im privaten Haushalt.» Auch das Einholen von Referenzen macht Sinn. Doch er warnt: «Das verspricht keine absolute Sicherheit. Wenn jemand sauber putzt, kann er trotzdem straffällig werden.» Er empfiehlt eine Agentur zu buchen, «weil dort die Mitarbeiter geprüft werden.» Noch immer beschäftigen viele Schweizer ihre Haushaltshilfen schwarz. Für Gsell birgt das grosse Risiken: «Wenn man bei einem Diebstahl die Polizei informiert, macht man sich selbst straffällig.» Er schätzt deshalb die Dunkelziffer hoch ein.
Adrian Gsell (50) ist Verwaltungsratspräsident von putzfrau.ch – die Agentur beschäftigt schweizweit 1800 Mitarbeiter. Der Unternehmer weiss, man sollte der Putzfrau nicht blind vertrauen. Er rät: «Bei Unsicherheit einen Auszug aus dem Strafregister verlangen.» Gsell erlebt immer wieder, dass Kunden den Auszug fordern. «Dafür habe ich Verständnis», sagt er. «Die Putzfrau ist allein im privaten Haushalt.» Auch das Einholen von Referenzen macht Sinn. Doch er warnt: «Das verspricht keine absolute Sicherheit. Wenn jemand sauber putzt, kann er trotzdem straffällig werden.» Er empfiehlt eine Agentur zu buchen, «weil dort die Mitarbeiter geprüft werden.» Noch immer beschäftigen viele Schweizer ihre Haushaltshilfen schwarz. Für Gsell birgt das grosse Risiken: «Wenn man bei einem Diebstahl die Polizei informiert, macht man sich selbst straffällig.» Er schätzt deshalb die Dunkelziffer hoch ein.