So wurde der Vierfachmörder wirklich gefasst!
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Protokoll des Grauens:Polizist von Geheimnisverletzung freigesprochen

Hat er Täterwissen ausgeplaudert?
Erneutes Verfahren gegen Chef der Forensik im Fall Rupperswil

Im Fall Rupperswil gelangte ein Detail des Tathergangs an die Öffentlichkeit, das nicht hätte publik gemacht werden sollen. Die Staatsanwaltschaft hat nun ein sistiertes Verfahren gegen den Chef der Forensik wieder aufgenommen.
Publiziert: 08.04.2019 um 14:56 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2019 um 09:06 Uhr
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Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG

Lange wusste die Öffentlichkeit nicht, was genau sich am 21. Dezember 2015 im Einfamilienhaus im Rupperswiler Spitzbirrli-Quartier abgespielt hat. Die Staatsanwaltschaft hält Details, die nur der Täter wissen kann, in solchen Fällen geheim.

Plötzlich jedoch gelangte die Information an die Medien: Thomas N. habe seinen vier Opfern die Kehlen durchgeschnitten. 

Wie dieses Detail an die Öffentlichkeit gelangte, ist unklar. Weil ein Mann in diesem Zusammenhang freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft ein sistiertes Verfahren gegen den Dienstchef der Forensik der Kantonspolizei Aargau wieder aufgenommen, schreibt die «Aargauer Zeitung». 

Familiäre Verstrickungen 

Zum Zeitpunkt der Ermittlungen erwähnten verschiedene Personen, dass sie diese besagte Informationen von einem Mann namens Stephan* hätten. Es stellte sich heraus: Stephans Schwiegermutter ist die Lebenspartnerin des Dienstchefs der Forensik. Gegenüber der Staatsanwaltschaft sagte Stephan, er habe diese Details von seiner Schwiegermutter oder von seiner Ehefrau, er wisse es nicht mehr genau. Er vermute jedoch, dass seine Schwiegermutter die Information von ihrem Partner – dem Dienstchef – habe. 

Mit dieser Aussage belastete Stephan den Mann schwer. Die Staatsanwaltschaft eröffnete deshalb gegen den Polizisten ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung. Konnte ihm diese jedoch nicht nachweisen – das Verfahren wurde sistiert.

Polizist wollte seine eigene Haut retten

Aus diesem Grund wurde ein Verfahren gegen Stephan eröffnet. Ihm wurden vorgeworfen, eine falsche Zeugenaussage gemacht zu haben. Am Bezirksgericht Lenzburg kam es im letzten Jahr zum Prozess. Stephan sagte dort aus, dass er eine andere Quelle als den Dienstchef ganz sicher ausschliessen könne. Nach dem Grundsatz «in dubio pro reo» wurde Stephan schliesslich freigesprochen. 

Verfahren gegen Polizist wieder aufgenommen

Durch Stephans Freispruch, der inzwischen rechtskräftig ist, wurde das sistierte Verfahren gegen den Dienstchef wieder aufgenommen. Das bestätigt Fiona Strebel, Mediensprecherin der Aargauer Staatsanwaltschaft gegenüber der «Aargauer Zeitung».

Der betroffene Polizist arbeite zurzeit weiterhin bei der Kantonspolizei, wie Samuel Helbling, Mediensprecher des Departements Volkswirtschaft und Inneres sagt. 

Inzwischen sind auch Stephans Ehefrau und seine Schwiegermutter  – die Partnerin des Polizisten – wieder ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten. Jetzt wird ihnen falsche Zeugenaussagen vorgeworfen. Das Gericht überprüft ihre Aussagen, bis dann gelte für alle Betroffenen die Unschuldsvermutung. (frk)

*Name geändert

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