Hans K. gab Anweisung zur Schändung
34 Monate Haft für Konsum von Live-Kinderpornos

Hans K.* konsumierte jahrelang Tier- und Kinderpornos und bezahlte für Sex-Handlungen mit Minderjährigen in Live-Videos. Nun wurde er zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 34 Monaten wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern verurteilt.
Publiziert: 10.04.2019 um 12:05 Uhr
In Solothurn wurde nun ein Mann verurteilt, der regelmässig Kinderpornografie konsumiert hatte. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI
In Solothurn wurde nun ein Mann verurteilt, der regelmässig Kinderpornografie konsumiert hatte. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Der Solothurner Hans K.* hat Teenager in Sex-Chats verführt, er hat Kinderpornos konsumiert, er hat für Live-Sex-Shows mit Minderjährigen vor laufender Kamera bezahlt (BLICK berichtete). Obwohl der Solothurner seine Taten zugegeben hatte, musste ihn ein Gericht im Januar 2018 zunächst freisprechen. Jetzt wandert er dennoch ins Gefängnis.

Das Amtsgericht  begründete den Entscheid damals damit, dass die ersten beiden Einvernahmen ohne einen Verteidiger stattgefunden hätten, obwohl aufgrund des Verdachts mit einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr zu rechnen war. Das Amtsgericht erklärte die erhobenen Beweise und die danach folgenden, bei denen der Mann dann einen Anwalt auf seiner Seite hatte, als unverwertbar.

Obergericht hebt Entscheid auf

Diesen Entscheid hob das Obergericht des Kantons Solothurn nun auf. Es wies die in den ersten beiden Einvernahmen erhobenen Beweise aus den Akten und stützte sein Urteil auf die danach erlangten Erkenntnisse und das Geständnis des Mannes ab.

Dieses Vorgehen erachtet das Bundesgericht in einem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid als korrekt. Es führt aus, dass Hans K. im Beisein seines Anwalts kooperiert und die Passwörter für den Zugang zu den einzelnen Datenträgern von sich aus bekannt gegeben habe. Auch habe er sein vollständiges und vorbehaltloses Geständnis bei der Schlusseinvernahme wiederholt.

Nie seien in dieser Zeit gemäss den Ausführungen des Bundesgerichts vom Verurteilten oder von seinem Anwalt Einwendungen zu den beiden ersten Einvernahmen gemacht worden. Auch sei es in den korrekt durchgeführten Einvernahmen nicht notwendig gewesen, dem Beschuldigten Vorhaltungen mit zuvor erhobenen Beweisen zu machen.

Die Beweise, auf die sich das Solothurner Obergericht gestützt habe, seien damit nicht eine sogenannte «Fernwirkung», der inkorrekt erhobenen Beweise.

Ein halbes Jahr bleibt Hans K. noch hinter Gittern

Das Obergericht hat den Mann neben der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern, des mehrfachen Versuchs der sexuellen Handlungen mit Kindern, der mehrfachen Schändung, der versuchten Anstiftung zu sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Pornografie für schuldig befunden. Von der Freiheitsstrafe von 34 Monaten, muss der Verurteilte 6 Monate absitzen.

Die Untersuchung gegen den Mann wurde durch einen Bericht des Bundesamts für Polizei ausgelöst. Darin heisst es, dass der Verurteilte und weitere Personen gegen Bezahlung auf PayPal-Konten den sexuellen Missbrauch von Kindern auf den Philippinen mitverfolgen konnten. (SDA/man)

* Name geändert

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