Hans K.* bezahlte für Sex-Videos mit Minderjährigen
Kinderschänder trotz Geständnis freigesprochen

Hans K.* konsumierte jahrelang Tier- und Kinderpornos und bezahlte für Sex-Handlungen mit Minderjährigen in Live-Videos. Trotzdem kommt er dafür nicht ins Gefängnis.
Publiziert: 09.01.2018 um 18:52 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 21:30 Uhr
In Solothurn wurde ein Mann freigesprochen, der regelmässig Kinderpornografie konsumiert hatte. (Symbolbild)
Foto: MARTIN RUETSCHI

Hans K. hat Teenager in Sex-Chats verführt, er hat Kinderpornos konsumiert, er hat für Live-Sex-Shows mit Minderjährigen vor laufender Kamera bezahlt. Obwohl der Solothurner seine Taten zugegeben hatte, musste ihn ein Gericht nun freisprechen. Denn den Behörden ist ein gravierender Fehler unterlaufen.

2012 begann der Mann mit jungen Mädchen aus London zu chatten. Dabei zog sich K. vor laufender Kamera aus und befriedigte sich selbst. Seine Opfer mussten dasselbe tun und ihm auch noch pornografische Fotos schicken, schreibt die «Solothurner Zeitung».

2013 kamen Kontakte in den Philippinen und Rumänien dazu. In diesen Fällen schrieb der Mittvierziger aber nicht direkt mit seinen Opfern, sondern mit deren Angehörigen, die Live-Sex-Shows mit ihren Kindern anboten. Der Schweizer überwies dafür zwischen 10 und 30 Dollar und gab via Chat Anweisungen durch. 

Ausserdem konsumierte K. pornografische Bilder von Kleinkindern und Tierpornos. 

Interpol und Fedpol kamen ihm letztendlich wegen Paypal-Zahlungen auf die Schliche.

Beweismaterial nicht verwertbar

Dafür musste sich der Anlageberater am Montag vor dem Amtsgericht Solothurn-Lebern verantworten. Er war wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern und mehrfacher Schändung für Delikte zwischen 2012 und 2014 angeklagt. 

Der Kinderschänder ist bereits vorbestraft. 2010 flatterte ihm schon ein Strafbefehl wegen harter Pornografie ins Haus. Doch er scheint daraus überhaupt nichts gelernt zu haben.

Am Montag forderte die Staatsanwaltschaft eine vierjährige Freiheitsstrafe. Der Verteidiger dagegen plädierte auf Freispruch, weil das Beweismaterial nicht verwertbar sei.

Bei der Erstbefragung der Kantonspolizei hatte K. nämlich keinen Verteidiger. Nach Schweizerischer Strafprozessordnung ist dies aber zwingend, wenn eine Strafe von über einem Jahr droht. Auch das Geständnis von K. ist zudem ungültig. Da K. sein Geständnis erst nach der Vorlegung der Chat-Protokolle, die bei der Hausdurchsuchung auftauchten, abgelegt hatte, ist dieses ebenfalls ungültig.

Und so sei dem Gericht am Ende nichts anderes übrig geblieben, als den Beschuldigten freizusprechen, meinte Gerichtspräsident Rolf von Felten zur «Solothurner Zeitung». Zusätzlich erhält der Kinderschänder eine Entschädigung von rund 25'000 Franken. (man)

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