Gericht erlässt Cyrills (†2) Vater die Haft
«Mir fällt ein Stein vom Herzen»

Das Aargauer Obergericht verurteilte M. A.* wegen fahrlässiger Tötung an seinem Sohn Cyrill (†2), erliess ihm aber seine Strafe. Eine Erleichterung für den Vater.
Publiziert: 11.01.2018 um 15:52 Uhr
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Aktualisiert: 13.09.2018 um 02:40 Uhr
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Cyrill (†2) ertrank 2015 in der Reuss, als sein Vater kurz nicht aufpasste.
Foto: Kapo Aargau

Vor drei Jahren ertrank der kleine Cyrill (†2) in der Reuss, weil sein Vater M. A.* kurz nicht auf ihn aufgepasst hatte (BLICK berichtete).

Das Aargauer Obergericht verurteilte den 46-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, erliess ihm am Mittwoch aber die Strafe. Der Mann sei vom Tod seines Kindes schwer betroffen, befanden die drei Richter einstimmig.

«Es ist für mich eine Erleichterung», sagte der Vater nach dem Entscheid gegenüber «Tele M1». Er bedanke sich für das Urteil. «Mir fällt ein Stein vom Herzen.»

Vor Gericht beteuerte A.*, sich immer noch Vorwürfe zu machen. «Ich wollte ein guter Vater sein, und ich hätte besser aufpassen müssen.»

Nach dem Urteil sagte er zum Fernsehsender, dass er nach wie vor viel an seinen Cyrill denke. «Er war ein Teil von mir und von meinem Leben.»

Leiche nach drei Wochen gefunden

Am 25. April 2015 waren A.* und sein Sohn auf dem Nachhauseweg von einer Feuerstelle. An einer gefährlichen Stelle an der Reuss in Windisch passierte der schreckliche Unfall – der Bub fiel ins Wasser, als der Vater einen Moment wegschaute.

Die Polizei suchte tagelang nach Cyrill und fand drei Wochen später seine Leiche in der Aare beim Wasserkraftwerk Döttingen-Beznau AG. Eine Obduktion ergab, dass das Kind ertrunken war.

18 Monate bedingte Freiheitsstrafe

Das Bezirksgericht Brugg verurteilte den Mann im November 2016 zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten und zu einer Busse von 2000 Franken.

Gegen die Strafe wehrte sich der Mann vor Obergericht. Sein Mandant sei schon «genügend gestraft, geprägt und gezeichnet», sagte der Verteidiger. Es handle sich «einfach um einen brutalen Unfall». Der Fall sei «eingebettet in einen Rosenkrieg». Der Vater und die Kindsmutter sind geschieden.

Das Strafgesetzbuch sieht einen Straferlass ausdrücklich vor, wenn der Täter durch die unmittelbaren Folgen seiner Tat so schwer betroffen ist, dass eine Strafe unangemessen wäre.

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders. «Die Staatsanwaltschaft wäre der Meinung gewesen, dass eine Bestrafung in dem Fall angemessen wäre», sagt der Aargauer Oberstaatsanwalt Beat Sommerhalder zu «Tele M1».

Das Urteil des Obergerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft kann es noch vors Bundesgericht weiterziehen. (man) 

* Name der Redaktion bekannt

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