Fast zwei Jahre ist es her, seit «Geri-Gate» die Schweiz und vor allem die Badener Politik in Ausnahmezustand versetzt hat. Nun zeichnen sich erste rechtliche Konsequenzen ab.
N. W., die Chatpartnerin vom Badener Stadtammann soll nämlich wegen unerlaubten Tonaufnahmen von Gesprächen und Beschimpfung via SMS verurteilt werden.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern kündigte gegenüber der «St. Galler Tagblatt» gestern an, Müllers ehemalige Chatpartnerin per Strafbefehl verurteilen zu wollen. Zum beabsichtigten Strafmass äussert sich die Staatsanwältin nicht.
Angefangen hatte der ganze Fall im Sommer 2014, als herauskam, dass Müller während seiner Arbeitszeit und in den Amtsräumen Nacktselfies gemacht und verschickt hatte. Und zwar an eine Studentin.
Diese spielte die Fotos und Chatverläufe der Presse zu. Der Fall wurde publik – und sorgte wochenlang für Schlagzeilen.
Müller zeigte N. W. an, weil diese ohne sein Wissen Gespräche aufgezeichnet hatte und ihn genötigt haben soll. Sie habe ihm gedroht, bei Liebesentzug die pikanten Chat-Fotos den Medien zu geben.
Der «Schweiz am Sonntag» wurde ausserdem ein Tondokument zugespielt. Diese erwähnte das Tondokument in einem Artikel. Aus diesem gehe hervor, dass Geri Müller die Frau aufforderte, abzustreiten, dass sie mit ihm Kontakt hatte. Die Zeitung zitierte auch andere Passagen aus dem Chatverkehr von Geri Müller und seiner Chatpartnerin.
N. W. dementierte die Vorwürfe. Sie erwägte ihrerseits ebenfalls eine Anzeige. Doch bislang wurde diese nicht eingereicht, unter anderem aus finanziellen Gründen (BLICK berichtete). (stj)