Das hat es in er ganzen Schweiz noch nie gegeben: Der wegen finanziellen Unregelmässigkeiten angeklagte Walter Dubler (parteilos) darf ab Freitagmittag seiner Arbeit als Gemeindeammann von Wohlen AG nicht mehr nachgehen. Die Aargauer Regierung hat ihn auf Gesuch des Gemeinderates Wohlen suspendiert.
Der am Mittwoch bekannt gemachte Entscheid der Aargauer Regierung kommt nicht überraschend. Dubler war am 9. Oktober von der Aargauer Staatsanwaltschaft wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung und mehrfachen Betrugs angeklagt worden.
Nur einen Tag später ging bei der Aargauer Regierung das Gesuch des Gemeinderates Wohlen ein, Dubler zu suspendieren. Dubler hielt trotz schweren Anschuldigungen weiterhin an seinem Amt fest. Damit lähmte er den Politbetrieb in Wohlen. Der Einwohnerrat wollte unter diesen Umständen nicht mehr mit dem Gemeinderat zusammenarbeiten.
Der Entscheid der Aargauer Regierung entkrampft die Sache in der Freiämter Metropole. Mit dem Entscheid wird das Funktionieren von Gemeinderat, Einwohnerrat und Gemeindeverwaltung vorerst wieder sichergestellt.
Das Gesuch des Gemeinderates sei ein wesentlicher Faktor für diesen Entscheid gewesen, sagte der Aargauer Landammann Urs Hofmann am Mittwoch vor den Medien in Aarau. Bei der Suspendierung handle es sich nicht um eine Vorverurteilung. Der Entscheid sei der Kantonsregierung nicht leicht gefallen, habe sich aber angesichts der Umstände aufgedrängt.
Dubler habe für die Gemeinde Wohlen gute Arbeit geleistet und jeweils gut mit dem Kanton zusammengearbeitet. Für Walter Dubler gelte bis zum Abschluss des Strafverfahrens die Unschuldsvermutung.
Dublers Suspendierung tritt am kommenden Freitag um 14 Uhr in Kraft. Die Aargauer Regierung entzog einer allfälligen Beschwerde gegen den Suspendierungsentscheid beim Aargauischen Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung.
Die Staatsanwaltschaft wirft Dubler vor, sich von 2014 bis Mitte 2015 unrechtmässig zu hohe Pensionskassenbeiträge ausbezahlt zu haben. Er soll Mitarbeiter der Wohler Finanzverwaltung angewiesen haben, 4125 Franken aus der Gemeindekasse in seine Pensionskasse einzubezahlen.
Walter Dubler wird zudem zur Last gelegt, Sitzungsgelder in Höhe von 2840 Franken der Gemeinde verschwiegen zu haben. Dieses Geld hatte Dubler als Vertreter seiner Gemeinde im Regionalplanungsverband Unteres Bünztal erhalten.
Die Staatsanwaltschaft fordert für beide Delikte eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen und eine Busse in Höhe von 5000 Franken. Wann der Prozess vor dem Bezirksgericht Bremgarten stattfindet, steht derzeit noch nicht fest. (bau/SDA)
Am 29. Juni 2017 hat das Bundesgericht Walter Dubler freigesprochen. Lesen Sie hier das grosse Interview mit ihm über die schwierigste Zeit seines Lebens.
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