Zwei Mädchen (7 und 11) und ein Bub (14) sausen am 21. Januar in Zeiningen AG mit ihren Füdlibobs einen steilen, eisigen Fussweg hinunter, der in eine Strasse mündet. Dort passiert der schreckliche Unfall. Die drei Kinder knallen in einen schwer beladenen Chevrolet Pick-up. Am Steuer des Unglückswagens: Bauer Bernhard W.* (51). Kurz nach dem Unfall beteuerte Bernhard W. seine Unschuld. «Ich hatte keine Chance», sagte er damals zu BLICK.
Nun landet der Fall vor Gericht, wie Elisabeth Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft der «Aargauer Zeitung» bestätigt. «Das rechtsmedizinische Gutachten kam zum Schluss, dass der Junge nach dem Unfall in unmittelbarer Lebensgefahr geschwebt habe und sofortige Nothilfe habe geleistet werden müssen», sagt Strebel.
Damit gilt der Unfall als schwere Körperverletzung, der eine Strafuntersuchung folgt. «Im vorliegenden Fall kam die Staatsanwaltschaft aufgrund der getätigten Untersuchungen zum Ergebnis, dass die Frage, ob dem Beschuldigten eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein fahrlässiges, strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann, vom zuständigen Gericht zu entscheiden ist», sagt Strebel. Beantragt wird eine Busse von 2400 Franken sowie eine Probezeit von zwei Jahren. (jmh)
* Name der Redaktion bekannt