Füdlibob-Unfall von Zeiningen AG kommt vor Gericht
Anklage gegen Bauer Bernhard W.

Für drei Kinder aus Zeiningen AG endete ein Schlittelnachmittag im Januar beinahe fatal. Sie prallten in einen Geländewagen, wurden teilweise schwer verletzt. Jetzt hat die Aargauer Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Fahrer erhoben.
Publiziert: 05.10.2017 um 17:59 Uhr
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Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:50 Uhr
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Bauer Bernhard W. (51) kollidierte mit den Kindern auf ihren Schlitten. Dafür muss er sich nun vor Gericht verantworten.
Foto: Michael Sahli

Zwei Mädchen (7 und 11) und ein Bub (14) sausen am 21. Januar in Zeiningen AG mit ihren Füdlibobs einen steilen, eisigen Fussweg hinunter, der in eine Strasse mündet. Dort passiert der schreckliche Unfall. Die drei Kinder knallen in einen schwer beladenen Chevrolet Pick-up. Am Steuer des Unglückswagens: Bauer Bernhard W.* (51). Kurz nach dem Unfall beteuerte Bernhard W. seine Unschuld. «Ich hatte keine Chance», sagte er damals zu BLICK.

Gegen diesen Chevrolet prallten die Kinder beim Schlitteln.
Foto: Kapo AG

Nun landet der Fall vor Gericht, wie Elisabeth Strebel von der Aargauer Staatsanwaltschaft der «Aargauer Zeitung» bestätigt. «Das rechtsmedizinische Gutachten kam zum Schluss, dass der Junge nach dem Unfall in unmittelbarer Lebensgefahr geschwebt habe und sofortige Nothilfe habe geleistet werden müssen», sagt Strebel.

Damit gilt der Unfall als schwere Körperverletzung, der eine Strafuntersuchung folgt. «Im vorliegenden Fall kam die Staatsanwaltschaft aufgrund der getätigten Untersuchungen zum Ergebnis, dass die Frage, ob dem Beschuldigten eine Sorgfaltspflichtverletzung und damit ein fahrlässiges, strafbares Verhalten vorgeworfen werden kann, vom zuständigen Gericht zu entscheiden ist», sagt Strebel. Beantragt wird eine Busse von 2400 Franken sowie eine Probezeit von zwei Jahren. (jmh)

* Name der Redaktion bekannt

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