Gaetanoi Cangeri (21) aus Laufenburg AG hat aufgrund seines chronischen Erschöpfungssyndroms – auch ME/CFS genannt – im Juli 2021 eine IV-Rente beantragt. Doch vor einem Jahr wird ihm in einem Vorbescheid mitgeteilt, dass er keinen Anspruch auf IV-Leistungen habe. Cangeri hat dagegen Einsprache erhoben.
Seither sei nicht viel passiert. «Es hiess, dass ich zu weiteren Untersuchungen eingeladen werde. Bisher habe ich aber nichts mehr gehört», sagt Cangeri zu Blick. «Mein Eindruck ist, dass Betroffene mit meiner Erkrankung von der IV nicht ernst genommen werden.»
Drei Klassen-System
Ähnlich sieht es Cangeris Anwältin Monica Armesto. Sie ist seit rund 20 Jahren im Bereich des Sozialversicherungsrechts tätig. Für sie steht fest: «Krankheiten werden faktisch nicht gleich anerkannt. Es gibt bei der IV ein drei Klassen-System. Unterschieden wird zwischen den Betroffenen von organisch-objektivierbaren, psychischen und psychosomatischen Krankheiten, wobei Betroffene aus der letzteren Gruppe mit den grössten Hürden zu kämpfen haben.»
In diese Gruppe fallen laut Armesto Betroffene, die etwa an einer Somatoformen Schmerzstörung, Fibromyalgie oder an einem Schleudertrauma leiden. «Der Grund ist simpel: Die Betroffenen beschreiben Schmerzen. Doch Schmerz ist subjektiv und nicht messbar. Für die Betroffenen ist es schwer, zu beweisen, inwiefern ihr Leiden Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit – beziehungsweise auf bestimmte Alltagsaufgaben – hat», erklärt Armesto. «Leider rutschen vieleME/CFS-Patienten in diese Gruppe. Der Grund: Es ist noch sehr wenig bekannt darüber, die Betroffenen haben unterschiedliche Symptome, die auch noch sehr subjektiv wahrgenommen werden.» Da es auch zu körperlichen Veränderungen kommen könne, lohne es sich, anwaltlichen Rat zu holen.
Sogar mit psychischen Leiden sei es dank der ICD-10-Normen einfacher an IV-Leistungen zu kommen. Eine Ausnahme bilden laut Armesto Betroffene von Depressionen: «Die Auswirkungen auf den Alltag und die Arbeitsfähigkeit sind erst ab einem gewissen Schweregrad fassbar und somit für die Sozialversicherungen relevant.»
Keine Zahlen zu Betroffenen
Wie viele ME/CFS-Betroffene sich jährlich an die IV-Stelle des Kantons Aargau wenden und wie viele einen positiven oder negativen Renten-Entscheid erhalten, kann die Mediensprecherin der SVA Aargau, Linda Keller, nicht sagen. «Wir verfügen dazu über keine detaillierten Zahlen.»
Sie hält aber fest: «Die IV prüft jede Anmeldung im konkreten Einzelfall unabhängig von der Diagnose. Es gibt keine Liste, welche Krankheiten von der IV anerkannt sind und welche nicht.» Sowieso stehe nicht der Nachweis einer Krankheit bei der Prüfung des Leistungsanspruchs im Vordergrund, sondern die Auswirkungen der gesundheitlichen Beeinträchtigung auf die Arbeitsfähigkeit, beziehungsweise auf bestimmte Alltagsaufgaben.
Zu Cangeri sagt Keller: «Die Prüfung seines Leistungsanspruchs ist noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Als Nächstes steht ein polydisziplinäres Gutachten an. Parallel dazu prüfen wir den Anspruch auf Hilflosenentschädigung. Auch diese Abklärungen laufen noch.»