Ermittlungen gegen SVP-Politikerin wegen versuchter Tötung
Von der U-Haft in den Einwohnerrat?

SVP-Politikerin Marina M. (30) kandidiert für den Einwohnerrat von Zofingen AG – sitzt aber derzeit in U-Haft. Noch geniesst ihre Kandidatur bei der örtlichen SVP Rückhalt.
Publiziert: 21.09.2017 um 16:44 Uhr
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Aktualisiert: 22.07.2020 um 07:02 Uhr
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Ein Bild aus glücklichen Tagen: Marina und Christian M. Wollte die SVP-Politikerin den Feuerwehrmann tatsächlich verbrennen?
Foto: ZVG

In Zofingen AG gibt es derzeit nur ein Thema: SVP-Politikerin Marina M. sitzt in U-Haft. Der Grund: Sie soll in ihrem eigenen Haus Feuer gelegt und damit ihren Ehemann und die Kinder in Lebensgefahr gebracht haben. Gegen sie wird wegen Brandstiftung und versuchter Tötung ermittelt.

Am Sonntag aber könnte sie in den Einwohnerrat von Zofingen gewählt werden. Rechtlich ist das kein Problem, wie Vize-Stadtschreiberin Catrin Friedli gegenüber BLICK erklärt. Denn natürlich gilt für Marina M. immer noch die Unschuldsvermutung. «Deshalb bleibt sie auch wählbar. Wir werden ihre Stimmen ganz normal auszählen», bekräftigt Friedli. Zudem sei es technisch auch gar nicht möglich, Marina M. von der Wählerliste zu streichen.

«Alle Unterlagen wurden bereits verschickt. Nun liegt die Entscheidung beim Wähler, ob er sie trotz der Vorwürfe wählen möchte», sagt Markus Gfeller, SVP-Mitglied des Einwohnerrats Zofingen.

SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner sieht jedoch schwarz für die Wahl der jungen Politikerin. «Dieser Vorfall hat für Marina M. natürlich einen riesigen Imageschaden zur Folge. Ich kann mir gut vorstellen, dass daher auch das Wahlergebnis negativ ausfallen wird», sagt er.

Für die SVP sehr problematisch

Ausserdem schade das Verfahren gegen sie auch der Partei, glaubt Giezendanner. «Imagetechnisch ist das für die SVP als Partei sehr problematisch. Auch für die anderen Kandidaten kann der Vorfall die Wahl nun negativ beeinflussen.»

Dennoch findet der Nationalrat es richtig, dass Marina M. noch gewählt werden kann: «Es ist nur fair, dass sie auf der Liste bleibt. Zumindest solange sie nicht verurteilt wurde.»

Doch rein juristisch gesehen könnte Marina M., falls sie gewählt wird, auch nach einer Verurteilung Einwohnerrätin bleiben. «Selbst wenn sie schuldig gesprochen würde, wäre das kein Ausschlussgrund. Die Verantwortung, wie die Wahl weiter gehandhabt wird, würde dann bei der Partei liegen», so Friedli. (hah)

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