Das ist ärgerlich: 40 Franken Busse für ein km/h Geschwindigkeitsübertretung. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat es ein Autofahrer (59) aus Schaffhausen jedoch geschafft, daraus 500 Franken zu machen.
Passiert ist dem Mann die Geschwindigkeitsübertretung an einem Sonntag im vergangenen November. Sein Auto wurde auf der Breitenstrasse in Würenlingen AG bei 56 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz war der Schaffhauser damit noch 1 km/h zu schnell unterwegs.
Erst zur Staatsanwaltschaft, dann vors Gericht
Dass die Geschwindigkeitsübertretung sehr geringfügig war, änderte nichts daran, dass der Autofahrer gebüsst wurde: 40 Franken sollte er bezahlen. Doch der Mann fühlte sich offenbar im Recht und bezahlte die Rechnung nicht. Nach 30 Tagen wurde der Fall daher an die Staatsanwaltschaft überwiesen.
Dieset wandelte die Busse in einen Strafbefehl um. Damit wurden zusätzlich zur Busse 200 Franken Strafbefehlsgebühr plus 31 Franken an Auslagen fällig.
Gegen den Strafbefehl erhob der Autofahrer innert der gesetzlichen Frist von zehn Tagen Einsprache. Damit wurde die Geschwindigkeitsübertretung ein Fall fürs Gericht.
Richter wartete eine halbe Stunde
Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden AG am 23. April glänzte der 59-Jährige mit Abwesenheit. Einzelrichter Christian Bolleter zeigte sich sogar noch geduldig: Weil der Beschuldigte aus dem Schaffhausischen nach Baden eine längere Anfahrt hatte, räumte er ihm eine zusätzliche halbe Stunde ein. Doch der Mann erschien nicht.
Damit wurde die Angelegenheit nochmals teurer für den Beschuldigten. «Vom Gesetz her ist das unentschuldigte Fernbleiben des Beschuldigten gleichzusetzen dem Rückzug von dessen Einsprache. Damit ist der Fall für uns erledigt», sagt Bolleter. Der Autofahrer muss nun zusätzlich zwischen 200 und 300 Franken für die Arbeit des Gerichts blechen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die läppische Geschwindigkeitsübertretung somit auf rund 500 Franken. (noo)