Wer mit seinem bedenkenlosen Fahrstil den Tod anderer Menschen in Kauf nimmt, muss mit einer Gefängnisstrafe rechnen. Bäcker-Konditor Stefan G.* (24) versuchte in dritter Instanz das Ergebnis des verkehrstechnischen Gutachtens in Zweifel zu ziehen, wonach er zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls in Niederwil AG seinen Seat Ibiza ausserorts auf zwischen 103 und 115 Stundenkilometer beschleunigt haben soll.
Doch das Bundesgericht blieb hart und bestätigte das Urteil des Aargauer Obergerichts: Stefan G. muss wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz 30 Monate ins Gefängnis – 12 davon unbedingt.
An dem verhängnisvollen Montagmittag vom 12. September 2016 fuhr Stefan G. auf der kurvenreichen Strasse von Niederwil AG in Richtung Nesselnbach AG. Gleichzeitig befanden sich mehrere Schulkinder auf dem parallel zur Strasse verlaufenden Velo- und Fussweg. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto und prallte in die kleine Enja J.* (†8), die tödlich verletzt wurde. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen.
«In besonders stark ausgeprägtem Ausmass grobfahrlässig»
Das Bundesgericht sieht wie die Vorinstanz keinen Grund, an der von Experten ermittelten Geschwindigkeit zu zweifeln. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid vom 8. November hervor. Stefan G. sei «bedenkenlos massiv zu schnell in die Kurve gefahren, ohne Rücksicht auf die Gefährdung anderer Personen» und habe «in besonders stark ausgeprägtem Ausmass grobfahrlässig» gehandelt. Das Gericht erinnert zudem daran, dass der Beschuldigte zum Unfallzeitpunkt erst seit vier Monaten den Führerausweis besass und deshalb nur über geringe Fahrpraxis verfügte.
Da Stefan G. selbst in der Region wohnhaft ist, musste er laut dem Gericht gewusst haben, dass auf dem Fuss- und Veloweg neben der Strasse um die Mittagszeit jeweils Schüler unterwegs sind. Die Gefahr, die von seiner Fahrweise ausgegangen sei, habe sich für Enja J. «auf die denkbar tragischste Weise verwirklicht».
Stefan G. wurde im Dezember 2017 durch das Bezirksgericht Bremgarten wegen fahrlässiger Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt. Sowohl Stefan G. wie auch die Staatsanwaltschaft fochten den Entscheid an. Der Beschuldigte wollte statt der teilbedingten Gefängnisstrafe nur eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse. Die Staatsanwaltschaft forderte sechseinhalb Jahre Gefängnis. Das Aargauer Obergericht bestätigte daraufhin den erstinstanzlichen Entscheid, worauf Stefan G. eine Beschwerde beim Bundesgericht einreichte. (noo)
* Namen der Redaktion bekannt