Er fuhr Enja J. (†8) in Niederwil AG tot
Stefan G. (24) muss ein Jahr in den Knast

Nach dem Unfalldrama um Enja J. (†8) im September 2016 in Niederwil AG stand Stefan G. (24) heute vor Gericht. Er wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. 12 Monate davon unbedingt.
Publiziert: 12.12.2017 um 14:48 Uhr
|
Aktualisiert: 12.09.2018 um 14:05 Uhr
1/6
Totfahrer Stefan G. vor Gericht in Bremgarten AG.
Foto: Thomas Meier
Ralph Donghi und Georg Nopper

Am Mittag des 12. September 2016 fuhr Bäcker-Konditor Stefan G.* (24) mit seinem Auto auf der kurvenreichen Strasse von Niederwil AG in Richtung Nesselnbach AG. Gleichzeitig befanden sich mehrere Schulkinder auf dem parallel zur Strasse verlaufenden Velo- und Fussweg. In einer Kurve verlor der Beschuldigte die Herrschaft über sein Auto und prallte in die kleine Enja J.* (†8), die  tödlich verletzt wurde. Ein gleichaltriges Schulkind konnte sich im letzten Moment mit einem Sprung zur Seite in Sicherheit bringen. 

Stefan G. musste sich heute Donnerstag wegen eventualvorsätzlicher Tötung, versuchter eventualvorsätzlicher Tötung und Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz vor dem Bezirksgericht Bremgarten AG verantworten. Dieses verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitstrafe von 30 Monaten, 12 Monate davon unbedingt, und verdonnerte ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 18'000 Franken.

«Es war eine Kamikaze-Fahrt!» 

Bei der Prozesseröffnung sagte Stefan G. nichts! Weder zu seiner Person noch zu den Vorwürfen. Er wolle nicht mehr reden, er habe schon ausgesagt. Der Gerichtspräsident: «Schade, wir hätten Sie gerne ein bisschen kennengelernt. Aber das ist Ihr Recht.»

Die Anklage hatte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Der Staatsanwalt: «Dass er sagt, er sei einen kurzen Moment eingeschlafen, ist eine Schutzbehauptung.» Auf dieser kurzen Strecke habe es sich um eine bewusste Vollbeschleunigung gehandelt. «Die Fahrweise war gewissenlos. Eine Kamikaze-Fahrt!» Stefan G. habe den Tod von Enja in Kauf genommen.

Der Verteidiger plädierte auf fahrlässige Tötung und forderte eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Beim letzten Wort wollte Stefan G. erneut nichts sagen. Von ihm kam keine Reue und kein Wort der Entschuldigung an die Eltern von Enja.

Gemeinde hat Höchstgeschwindigkeit reduziert

«Es kann sein, dass ich einschlief», sagte Stefan G. damals nach dem Unfall zu BLICK. «Ich weiss nur noch, dass ich in der Rechtskurve plötzlich nach links auf die Grasnarbe kam.» Er habe noch ausweichen wollen, so der Bäcker-Konditor. Die Reaktion kam zu spät. «Es tut mir leid», sagte G.

Ein knappes Jahr nach dem Unfall hat die Gemeinde reagiert und auf der gefährlichen Ausserortsstrecke die erlaubte Höchstgeschwindigkeit reduziert – es wurden Tempo-60-Schilder montiert. So sollen ähnliche Unfälle in Zukunft vermieden werden – auch wenn damit willentliche Geschwindigkeitsübertretungen wie im Fall von Stefan G. nicht verhindert werden können.

* Namen der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?