Am Montagabend fährt Zahnarzt K. S.* (80) mit seinem Volvo durch Lenzburg AG. Am Zebrastreifen an der Hendschikerstrasse passiert das Drama: Der Rentner kracht ungebremst in die Mazedonierin Elida Osmani. Der Aufprall ist heftig: Die 19-Jährige wird mehrere Meter durch die Luft geschleudert, stirbt kurz nach dem Unfall im Spital. (BLICK berichtete)
K. S. kommt mit dem Schrecken davon, muss eine Blut- sowie Urinprobe abgeben. BLICK-Recherchen zeigen nun: Der Rentner-Rowdy hätte gar nicht am Steuer sitzen dürfen. Ihm wurde sein Ausweis für sechs Monate entzogen. Denn: Der Zahnarzt liebt Geschwindigkeit!
Weiterzug bis vor Bundesgericht
Im August 2011 brettert K. S. bei erlaubten 50 km/h mit über 80 km/h durch eine Ortschaft. Er wird geblitzt. Deswegen soll er seinen Ausweis für sechs Monate abgeben. Denn es ist nicht das erste Verkehrsdelikt des Rentners. Schon einmal – im Jahr 2010 – muss K. S. den Führerschein wegen eines mittelschweren Vergehens für einen Monat abgeben. Nun sollte ein mehrmonatiges Fahrverbot den Zahnarzt zur Vernunft bringen.
Doch der Mediziner startet einen Gerichts-Marathon, legt wieder und wieder Beschwerde gegen jede Instanz ein, zieht bis vor Bundesgericht. Er macht dort sogar geltend, dass ein Führerausweisentzug «nach so langer Zeit nicht mehr geeignet ist, eine erzieherische Wirkung zu entfalten».
Alten Ausweis gezeigt
Doch das Bundesgericht schmettert seine Beschwerde ab. Rund fünfeinhalb Jahre dauert die Prozess-Odyssee. Dennoch: In dieser Zeit darf K. S. weiterhin am Steuer sitzen, unbehelligt Gas geben. Dann muss er den Führerschein trotzdem abgeben.
Dreist: Der Zahnarzt zeigt den Polizisten vor Ort einen Führerschein – es ist sein alter Ausweis! Doch der Schwindel fliegt auf. Der Rentner-Rowdy scherte sich nicht um das Fahrverbot. Und die Migros-Lehrtochter ist jetzt tot.
* Name der Redaktion bekannt