Doppelmörder Heinz S. ersticht seine Ex
Solothurn findet Haftentlassung trotzdem «korrekt»

Es gab laut der Solothurner Regierung keine Hinweise, dass Doppelmörder Heinz S.* rückfällig werden könnte. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren normal.
Publiziert: 15.01.2016 um 12:14 Uhr
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Aktualisiert: 10.09.2018 um 22:55 Uhr
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12. Juni 1996: Der damals 42-jährige Heinz S. auf dem Weg zum Gericht in Solothurn. Am nächsten Tag berichtete BLICK über den Doppelmörder. Am 13. Juni 1996 fiel das Urteil.

Bei der bedingten Entlassung des verurteilten Doppelmörders Heinz S.* (61) durch die Behörden nach 15 Jahren Haft ist nach Meinung der Solothurner Regierung alles korrekt abgelaufen. Es habe nichts darauf hingedeutet, dass der Mann rückfällig werde und einen weiteren Menschen umbringe. Genau dies tat S. jedoch im vergangenen November in Frenkendorf BL.

Die Polizei am Tatort in Frenkendorf.

Der Ex-Bodybuilder, der 1994 im Kanton Solothurn seine Ex-Freundin Daniela N.* († 27) und ihren Bruder erschossen hatte, stand nach dem Absitzen seiner lebenslangen Strafe schon 2009 vor der bedingten Entlassung. Doch das solothurnische Departement des Innern weigerte sich.

Erst im Juli 2011 wurde S. bedingt entlassen. Es habe keine Hinweise auf neuerliche Gewaltdelinquenz oder einen Anlass gegeben, von den Empfehlungen von Experten abzuweichen, schreibt die Solothurner Regierung in einer heute veröffentlichten Antwort auf eine SVP-Interpellation. Bei einer lebenslangen Strafe sei die bedingte Entlassung nach 15 Jahren Normalfall.

Die bedingte Entlassung sei damals ein rechtskonformer Entscheid gewesen. Sowohl die psychiatrischen Einschätzungen als auch die Fachkommission hätten gestützt auf das Verhalten des Mannes eine Entlassung empfohlen.

Die Voraussetzungen für einen Antrag auf eine nachträgliche Verwahrung seien beim Entlassungszeitpunkt nicht erfüllt gewesen, schreibt die Regierung weiter. Bei der Verurteilung des Mannes sei zudem eine lebenslange Verwahrung rechtlich nicht möglich gewesen, da die Verwahrungsinitiative erst später vom Volk angenommen wurde.

S. erstach am 12. November letzten Jahres in Frenkendorf BL seine Ex-Freundin Iris K.* († 64), weil sie ihn verlassen hatte. Die Ermittlungen in diesem Fall sind noch nicht abgeschlossen. Auch Daniela N. musste 1994 sterben, weil sie keine Beziehung mehr mit S. wollte. (SDA/noo)

*Namen der Redaktion bekannt

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