Die Kantonspolizei Aargau musste heute in einer Mitteilung eine Pressemeldung zu einem Raubüberfall vom letzten Sommer klarstellen.
Im vergangenen Juli erhielt die Kapo einen Notruf aus Bremgarten. Die Beamten rückten sofort aus und trafen auf eine leicht verletzte Frau. Diese berichtete von einem Unbekannten, der ihr die Handtasche entriss und mit einem Faustschlag zu Boden schlug. Die Polizisten lösten sofort eine Fahndung aus - ohne Erfolg.
Nach der anschliessenden Befragungen wurde jedoch deutlich, dass das «Opfer» keine korrekte Aussage machte. «Die Polizisten stellten kritische Fragen, da sie spürten, dass etwas nicht stimmt», sagt Bernhard Graser, Pressesprecher der Kapo Aargau.
Verletzungen selber zugefügt
Nachdem die Ermittlungen abgeschlossen waren, wurde das die 24-Jährige auf den Polizeiposten gebracht. Für kurze Zeit sass sie in einer Zelle. Das war ihr zu viel und sie gestand, das Raubdelikt vorgetäuscht zu haben. Graser sagt: «Es ging wohl in Richtung Versicherungsbetrug». Das Kuriose an der Aktion: Die Verletzungen zog sie sich die Frau selber zu.
Sie muss sich nun wegen Irreführung der Justiz verantworten. Die Anzeige wird an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.
Für Graser war die Veröffentlichung der Pressemeldung der richtige Schritt. «Wir haben die Pressemeldung korrigiert, um solche fehlerhaften Aussagen in Zukunft zu verhindern und zu zeigen, dass es bestraft wird.» (fss)