Thomas N. (34) galt vor seinem Vierfachmord zwar als unbescholten. Ein Delinquent war er aber schon seit langem: N. hatte im Internet Tausende von Kinderpornos heruntergeladen, speicherte diese auf seinen Laptops und externen Speichern.
Die Bilder und Videos mit Missbrauchsszenen von Buben lud er mit dem Computerprogramm eMule aus dem Netz. Weil es oft von Pädophilen genutzt wird, steht das Programm unter Dauerbeobachtung von Cyberermittlern. Eine zuverlässige Quelle beim Bundesamt für Polizei sagt zu SonntagsBlick: Spezialisten des Bundesamtes leiten die Meldungen über Schweizer Nutzer an die jeweilige kantonale Staatsanwaltschaft weiter.
Mehrmals habe der Bund bei den Aargauer Strafverfolgern interveniert, weil sie Meldungen über Kinderporno-Konsumenten nicht konsequent nachgegangen seien. 2016 habe deshalb ein Treffen stattgefunden. Offiziell will sich beim Bund niemand zu der Sache äussern. Der Aargauer Leitende Oberstaatsanwalt Philipp Umbricht sagt gegenüber SonntagsBlick: «Wir äussern uns nicht zu diesen Vorwürfen.» Man kläre Meldungen des Fedpol jedoch immer ab. Und: Hinweise auf Thomas N. habe es vor der Tat nicht gegeben.
N. surfte unentdeckt
Am Ende hat die Polizei hervorragende Arbeit geleistet. Noch vor ein paar Jahren wäre Thomas N. mit grosser Wahrscheinlichkeit zum Serientäter geworden, ohne dass ihm jemand auf die Schliche gekommen wäre. Doch warum blieb Thomas N. als Konsument von Kinderpornos unentdeckt?
Der letzte Jahresbericht der Koordinationsstelle für Internetkriminalität (Kobik) zeigt: Zuletzt kam es in 29 Fällen zu Strafanzeigen zuhanden der Kantone im Bereich Pädokriminalität. Die Schweizer Ermittler stossen bei ihren Recherchen regelmässig auch auf ausländische Straftäter: 281 Fälle wurden 2014 an ausländische Strafverfolgungsbehörden zur Bearbeitung übermittelt.
Die Cyberermittler des Bundes sind dabei in öffentlich einsehbaren Peer-to-Peer-Netzwerken aktiv. Kriminelle wissen jedoch, dass sie selbst im Darknet und in geschlossenen Netzwerken erwischt werden können. Deshalb befinden sie sich im Netz in einem ständigen Wettrüsten mit der Polizei.
War er verschlüsselt unterwegs?
Schwierigkeiten haben Cyberermittler etwa, wenn Nutzer Verschlüsselungsdienste oder private Kommunikationsnetzwerke wie VPN benutzen. Die Technik könnte auch Thomas N. genutzt haben, um unentdeckt zu bleiben.
In solchen Fällen müssen Cyberermittler auf klassische Polizeiarbeit zurückgreifen. Sie übernehmen etwa die Profile von überführten Tätern und verschaffen sich mit diesen Zugang in geschlossene Netzwerke zum Tausch von verbotenen Bildern und Videos.
Zuletzt flog so 2017 die Internetplattform «Elysium» auf. 87'000 Nutzer wurden damals durch Ermittlungen des Deutschen Bundeskriminalamts enttarnt, 29 Kinder identifiziert und danach psychologisch betreut. 14 Personen aus Deutschland und Österreich bei der Justiz angezeigt. Haupttäter war ein 39-jähriger Deutscher, der die Plattform mit eigenen Servern betrieb und Mitgliedern über ein einfaches Passwort Zugang zu kinderpornografischem Material gewährte.