Burim Aziri (36) aus Olten SO schäumt vor Wut. «Mein geliebter Subaru Impreza wurde mir geklaut, ich kann es nicht anders sagen», meint er zornig. «Jetzt habe ich kein Auto mehr, muss meinen Anwalt bezahlen und bleibe auch noch auf den Gerichtskosten sitzen. Das darf doch nicht wahr sein!»
Das Drama nahm bereits vor ein paar Monaten seinen Lauf. Der gelernte Polymechaniker holt etwas aus, um die Geschichte zu erzählen: «Während meiner Lehre habe ich jeden Rappen gespart, den ich verdient habe.» Als er endlich 54'000 Franken zusammengehabt habe, sei es dann so weit gewesen: «Ich habe mir den fabrikneuen Subaru Impreza gekauft.»
«Ich sah mein eigenes Auto vorbeifahren!»
Viel Arbeit – und vor allem Geld, habe er über die Jahre in das Fahrzeug gesteckt. «Über 30'000 Franken habe ich für Tuning ausgegeben», sagt er stolz. Doch eines Tages habe er seinen Führerschein abgeben müssen und von da an sei das Auto stillgestanden.
«Die Mutter einer Bekannten hatte damals ein Haus gemietet und brauchte die Garage nicht. Ich habe diese dann für 100 Franken im Monat gemietet», erklärt er. Als er eines Tages bei einem Imbiss in Olten gesessen habe, habe ihn fast der Schlag getroffen: «Ich sah mein eigenes Auto vorbeifahren!»
Der Mazedonier zeigte alle an
Sofort habe er den mutmasslichen Diebstahl gemeldet. «Es hat sich dann herausgestellt, dass die Mutter einer Bekannten von den Eigentümern rausgeworfen wurde», berichtet er. «Bei der Räumung haben die mein Auto gefunden, es aufgebrochen und einfach verkauft!» Das liess Aziri nicht auf sich sitzen. Er zeigte alle Beteiligten an: etwa wegen Hausfriedensbruch, Hehlerei und Veruntreuung.
In dem Bundesgerichtsurteil vom 8. Juli klingt die Geschichte ein wenig anders. Weil Sie nicht gezahlt habe, sei der Mieterin des Hauses gekündigt worden – danach sei sie untergetaucht. Als bei der Räumung der abgeschlossene Wagen gefunden worden sei, habe der Sohn der Hausbesitzerin die Kantonspolizei gerufen, um den Halter zu eruieren. Von dem Untermietverhältnis wussten die Eigentümer zum Zeitpunkt offenbar nichts. Eine Firma habe das Auto schliesslich fachmännisch geöffnet.
Vor Bundesgericht abgeblitzt
Per eingeschriebenen Brief habe man danach den Fahrzeugeigentümer aufgefordert, das Auto innert zehn Tagen abzuholen und die offenen Mietkosten für die Garage zu begleichen. Nach Ablauf der Frist würde das Fahrzeug ansonsten entsorgt. Da nichts passiert und der Brief nicht einmal auf der Post abgeholt worden sei, habe man den Worten Taten folgen lassen.
Das ist rechtens, findet nun die letzte Instanz. Die Begründung: Da die untergetauchte Mieterin allerhand habe liegen lassen, habe man schon annehmen können, dass auch das Fahrzeug zurückgelassen worden sei. Zudem habe der Sohn – er will sich gegenüber Blick nicht äussern – sich vor dem Verkauf auch bemüht, den Halter zu finden und zu informieren.
Subaru-Liebhaber am Boden zerstört
«Ich habe nichts von all dem gewusst, und die Miete habe ich immer direkt der Mutter meiner Bekannten halbjährlich bezahlt», sagt derweil Burim Aziri, der am Boden zerstört ist. Was ihn zusätzlich wurmt: «Für 17'000 Franken haben die mein Auto verkauft. Das hätte viel mehr Wert gehabt und für mich war es sowieso unbezahlbar!»
Seit dem niederschmetternden Urteil habe der Arbeitssuchende keine Energie mehr und schlafe viel. Die Schlüssel seines geliebten Subarus trage er aber weiterhin jeden Tag bei sich, erzählt er: «Und ich werde sie bis zu meinem Tod behalten. Ich kann diese Ungerechtigkeit einfach nicht fassen und habe das Vertrauen in die Justiz verloren!»