Der erVOLGloseste Räuber der Schweiz verurteilt
Raub mit 1,24 Promille intus

Er zwang die Kassiererin vom Volg Bottenwil AG mit einem Messer, das Bargeld aus der Kasse auszuhändigen. Jetzt kassierte der Italiener Andrea B. (29) am Bezirksgericht Zofingen dafür 18 Monate Gefängnis.
Publiziert: 26.04.2018 um 21:03 Uhr
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Aktualisiert: 30.09.2018 um 17:36 Uhr
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Da kann er noch lachen: der Volg-Räuber von Bottenwil Andrea B. bei einem Glas Wein. Das Bezirksgericht Zofingen verurteilte ihn zu 18 Monaten Gefängnis.
Beat Michel

Er sitzt seit dem 28. September in Haft, der wohl erVOLGloseste Räuber der Schweiz. Am Donnerstag musste sich der italienische Gastarbeiter Andrea B.* (29) dem Bezirksgericht Zofingen stellen.

Er hatte auf völlig dilettantische Weise den Volg in Bottenwil überfallen und 2952,10 Franken erbeutet. Er kassierte dafür 18 Monate Gefängnis, davon die Hälfte bedingt. Das Gericht ersparte dem ungelernten Gipser den drohenden Landesverweis.

Der Raub sei ein spontaner Einfall gewesen

Wie Andrea B. vor Gericht schilderte, beschloss er an dem verhängnisvollen Donnerstag am Morgen ganz spontan, die Volg-Filiale in Bottenwil auszurauben. Auf dem Esstisch zuhause breitete er all die unbezahlten Rechnungen aus, die er mit der Beute anschliessend begleichen wollte. An der Arbeit hatte er sich für den Tag krank gemeldet.

1,24 Promille im Blut

Als erstes trank er sich Mut an: einen Liter Bier und zwei Gläser Rotwein. Dann setzte er sich in seinen BMW X5 und fuhr in die Nähe vom Volg in Bottenwil. Wie sich später heraustellte, hatte er zu dem Zeitpunkt 1,24 Promille Alkohol im Blut.

Mit einer Baseball-Mütze auf dem Kopf und einem 30 Zentimeter langen Messer in der Tasche betrat er das Geschäft an der Hauptstrasse 63 in Bottenwil. Er schnappte sich eine Packung Zucker und wartete, bis die anderen Kunden den Volg verliessen. Er bezahlte den Zucker. Dann zog Andrea B. das Messer.

Er flüchtete mit dem Geld und der Packung Zucker

Er bedrohte damit die Kassiererin und befahl ihr, die Kasse zu öffnen. Sie weigerte sich zuerst, doch öffnete schliesslich die Kasse nach der dritten Aufforderung. Andrea B. schnappte sich den ganzen Kasseneinsatz samt Bargeld und seine Packung Zucker und flüchtete.

Mit seinem Auto fuhr er zu sich nach Hause nach Rupperswil. Unterwegs warf er das Küchenmesser aus dem Fenster und den Kasseneinsatz in einen Müllcontainer. Das Münz leerte er in einen Müllsack und verstaute ihn im Fussraum des Beifahrersitzes. Die Noten steckte er in seine Umhängetasche.

Er lächelte alle an

Vor Gericht wirkte der Angeklagte entspannt. Freundlich lächelte er alle an und entschuldigte sich immer wieder für die Tat. Er wisse nicht, warum er soweit gegangen sei. Er habe noch nie so etwas gemacht. Seine Frau sei an dem Tag abwesend gewesen, sonst hätte er «den Blödsinn» sicher nicht gemacht.

Die Freude über den gelungenen Raub dauerte am 28. September nicht lange. Die Überwachungskamera filmte den Mann ohne Maske. Sein Auto stand nur 50 Meter vom Volg entfernt. Die Polizei holte den Italiener umgehend Zuhause ab. Von den 2952.10 Franken Beute fand die Polizei 2950.65 Franken. Auch das erbeutete Markenbüchlein im Wert von 10 Franken lag noch im Auto. 

Die Kassiererin war am Prozess anwesend

Unter den Zuschauern im Zofinger Gericht befand sich auch die betroffene Kassiererin. Sie trat im Prozess als Privatklägerin auf. Sie kann im Anschluss an die Verurteilung auf dem zivilen Weg auf Schadenersatz klagen. Auf der anderen Seite des Zuschauerraumes sassen Freunde und Arbeitskollegen des Angeklagten. Unter Aufsicht eines Kantonspolizisten umarmten sie Andrea B. vor und nach dem Prozess.

Der Arbeitgeber liess über den Anwalt am Prozess ausrichten, dass Andrea B. ein zuverlässiger Arbeiter sei. Er werde ihn sofort wieder einstellen, wenn er auf freiem Fuss sei. Der Anwalt zitierte auch einen Gefängnisaufseher, der das Verhalten des Räubers im Vollzug lobte.

Der Staatsanwalt forderte einen Landesverweis

Der Staatsanwalt forderte für den Raub und das Fahren in fahrunfähigem Zustand sowie den mehrmaligen Konsum von kleinen Mengen Kokain 30 Monate Gefängnis, davon sechs Monate unbedingt, sowie einer Busse von 1500 Franken. Und: Er forderte einen Landesverweis von acht Jahren.

Das Gericht urteilte deutlich milder: Neben 18 Monaten Gefängnis, davon 9 unbedingt, muss Andrea B. eine Busse von 700 Franken bezahlen. Den Landesverweis spricht das Gericht nicht aus, weil der Beschuldigte EU-Bürger ist. Um einen Landesverweis auszusprechen, müsste er eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit darstellen. Und dieses Kriterium erfülle der verurteilte Räuber nicht.

*Name der Redaktion bekannt

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