Crash nach illegalem Rennen in Würenlingen AG
Audi-Raser muss sechs Monate in Knast

Ein illegales Rennen endete vor zwei Jahren in Würenlingen AG in einem folgenschweren Crash. Jetzt wurde dem Audi- und dem Töff-Raser der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft forderte drakonische Strafen. Doch das Gericht liess schliesslich Milde walten.
Publiziert: 22.09.2020 um 14:38 Uhr
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Aktualisiert: 22.09.2020 um 22:15 Uhr
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In diesen Mazda krachte der damals 19-jährige Töff-Raser bei seinem Strassenrennen mit einem Audi-Fahrer in Würenlingen AG.
Foto: Kantonspolizei Aargau

Ein illegales Strassenrennen in Würenlingen AG endet am 11. August 2018 in einem Drama. Es ist kurz nach Mitternacht, als sich zwei junge Männer auf der Industriestrasse treffen. Am Steuer des Audi RS6 sitzt ein damals 22-jähriger Schweizer, auf der Yamaha R6 ein 19-jähriger Portugiese. Beide drücken aufs Gas, sie brettern auf der langen geraden Strasse in Richtung Bahnhof, Sekunden später kracht es.

Der Portugiese knallt seitlich mit seiner Yamaha-Maschine in einen entgegenkommenden Mazda. Der 19-Jährige wird 70 Meter durch die Luft geschleudert. Er wird schwer verletzt, muss von einem Rettungshelikopter ins Spital geflogen werden. Der Yamaha-Raser überlebt den Horror-Crash, verliert dabei einen Unterschenkel.

Vorwurf der mehrfach versuchten vorsätzlichen Tötung

Zwei Jahre sind seit dem Horror-Crash vergangen. Jetzt wurde den beiden Rasern vor dem Bezirksgericht Baden der Prozess gemacht. Die Aargauer Staatsanwaltschaft forderte eine harte Strafe für die beiden Männer, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.

Für den Audi-Raser, der bereits wegen zwei anderen Raserdelikten vorbestraft ist, wurde eine unbedingte Haftstrafe von 6,5 Jahren gefordert. Der Yamaha-Fahrer, der seinen Führerschein damals auf Probe hatte, soll zu einer bedingten Haftstrafe von zwei Jahren verurteilt werden. Zudem plädiert der Staatsanwalt zusätzlich für fünf Jahre Landesverweis für den heute 22-jährigen Portugiesen.

Die Anklage legte ihnen mehrfach versuchte vorsätzliche Tötung zur Last. Die Mazda-Fahrerin erlitt infolge des Horror-Crashs damals ein leichtes Schädelhirntrauma, ihre beiden Mitfahrer kamen mit dem Schrecken davon.

Halbgefangenschaft möglich, Verzicht auf Landesverweis

Das Gericht liess schliesslich Milde walten und verurteilte die Angeklagten wegen mehrfach qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln, den Audi-Fahrer zusätzlich wegen schwerer fahrlässiger Körperverletzung. Der heute 24-jährige Schweizer wurde zu drei Jahren teilbedingt verurteilt. Sechs Monate muss er im Gefängnis absitzen. Halbgefangenschaft sei dabei möglich, schreibt die «Aargauer Zeitung».

Der Portugiese wurde zu zwei Jahren bedingt verurteilt. Auf einen Landesverweis verzichtete das Gericht. (rad/noo)

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