Seit 40 Jahren lebt ein Kosovare in der Schweiz: Er kam als Fünfjähriger ins Land. Er wuchs hier auf. Heiratete. Ist Vater von zwei Kindern im Teenageralter. Und jetzt muss er gehen. Das Bundesgericht bestätigt nun die Urteile der Vorinstanzen, berichtet die «Aargauer Zeitung».
Der Kosovare kam bereits mehrfach mit dem Gesetz in Konflikt. Die Liste ist lang: Er wurde unter anderem wegen einfacher Körperverletzung, Nötigung, Urkundenfälschung, gewerbs- und bandenmässiger Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, Diebstahl, Betrug, Hehlerei verurteilt.
Ausschaffung sei unverhältnismässig
Das Bezirksgericht Baden AG verurteilte ihn im Jahr 2014 zu einer Strafe von vier Jahren und neun Monaten. Die Folge: eine Landesverweisung. Gegen dieses Urteil hat er Berufung eingelegt: Die Ausschaffung sei unverhältnismässig.
Die Bundesrichter sehen das anders. Die Ausweisung des Kosovaren sei von einem erheblichen öffentlichen Interesse geprägt. Schliesslich habe der Familienvater «nicht aus einer Notlage, sondern aus finanziellem Interesse» seine Straftaten begangen, argumentieren die obersten Richter.
Der Beschwerdeführer habe die wiederholt angebotenen Chancen nicht genutzt und die verschiedenen Verwarnungen nicht ernst genommen. «Er hat nunmehr die entsprechenden Konsequenzen zu tragen», so die Bundesrichter.
Nach Absitzen der Haftstrafe muss der Kosovare die Schweiz verlassen – voraussichtlich im Jahr 2021. (spr)