Branco Stark (55) ist ratlos. Am 20. Mai wurde ihm im deutschen Trier nachts sein Töff gestohlen. Seither streitet er mit seiner Versicherung Generali, die trotz Vollkasko-Versicherung den Schaden partout nicht zahlen will.
«Mein Motorrad hatte einen Wert von rund 40'000 Franken», sagt Stark. Die Aprilia Tuono sei das Mass aller Dinge gewesen. Als er den Diebstahl in Trier bemerkt hatte, habe er sofort die Polizei informiert. Die fahndete europaweit nach dem Dieb – ohne Erfolg.
Noch schlimmer als der Diebstahl sei aber, wie die Versicherung seither mit ihm umgehe, so Stark. «Die wollen mir einfach nicht glauben, dass der Töff tatsächlich geklaut wurde», sagt der Familienvater aus Faulensee BE. Er musste darum der Versicherung nebst dem Polizeirapport seine Telefonverbindungen schicken, aber auch Betreibungsauszüge, sämtliche Quittungen, die den Töff betreffen – sowie auch Zeugen des Vorfalls angeben. Stark schickt Generali alles, was sie verlangen. Nur: «All das hat auch nicht geholfen!»
Generali wittert Versicherungsbetrug
Denn die Versicherung teilt ihm am 29. Juni mit, dass sie seine «Schilderung des Schadenhergangs» trotz aller Dokumente für nicht plausibel halte. Unter anderem, weil Stark den Töff vor dem Diebstahl zum Verkauf ausgeschrieben hatte. Aber auch, weil auf Starks Namen – und auf seine Firma Betreibungen laufen. «Das stimmt alles – doch ich komme nicht dahinter, was das mit dem Diebstahl zu tun hat! Verliert man sofort den Versicherungsschutz, wenn man betrieben wird oder sein Versicherungsobjekt zum Verkauf anbietet?», so Stark. Eine gute Frage. Doch Generali will darauf nicht antworten.
Zwar hatte Stark die Versicherung vollumfänglich von der Schweigepflicht gegenüber BLICK entbunden. Trotzdem will sich Generali nicht weiter zum Fall erklären. Sprecherin Marisa De Faveri bestätigt nur, dass Stark seine Motorrad-Versicherung immer pünktlich bezahlt habe. Sagt dann aber auch, dass «der Versicherungsnehmende den Diebstahl nachweisen muss, damit wir als Versicherung bezahlen».
Versicherung hat kaum Chancen vor Gericht
Stark hat unterdessen einen Anwalt engagieren müssen, damit er zu seinem Geld kommt. Mit guten Chancen. So jedenfalls sieht es Versicherungsexperte Ruedi Ursenbacher. Der wundert sich über das Verhalten von Generali: «Es stimmt, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass ihm ein Schaden entstanden ist. Er muss dafür auch alles Zumutbare tun, um Beweise zu liefern. Bloss: Ein Diebstahl lässt sich ja nur beschränkt beweisen», sagt er zu BLICK.
Und wenn der Versicherte Quittungen, Polizeirapport und Einzelverbindungsnachweise zur Verfügung gestellt habe «und sich stets kooperativ zeigt, kann ein Versicherer nicht ohne Gegenbeweis einfach behaupten, dass der gemeldete Diebstahl inszeniert worden sein soll.» Spätestens vor Gericht wird Generali dann wohl den Vorwurf beweisen müssen, dass Stark den Diebstahl seiner Aprilia wirklich erfunden haben soll.