Bluttat in Derendingen SO
Spitex-Pflegerin (57) wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt

Die Spitex-Pflegerin Barbara H. (57) hat im Dezember 2018 ihren Freund Walter F. (†57) in ihrer Wohnung erstochen. Jetzt wurde die Schweizerin von der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn wegen vorsätzlicher Tötung angeklagt.
Publiziert: 25.02.2020 um 12:25 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2020 um 15:02 Uhr
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Barbara H. (57) und ihr Freund Walter F. (†57) in glücklichen Zeiten.
Foto: zVg
Dominique Rais

Zwischen der Spitex-Pflegerin Barbara H.* (57) und ihrem Freund Walter F.* (†57) eskaliert am Morgen des 8. Dezember 2018 ein heftiger Streit. Barbara H. greift im Einfamilienhaus in Derendingen SO zum Messer (BLICK berichtete).

Die Schweizerin sticht auf ihren Lebenspartner ein. Walter F. wird schwer verletzt, ringt um sein Leben. Als kurze Zeit später die Rettungskräfte vor Ort eintreffen, versuchen sie ihn zu reanimieren. Doch Walter F. hat keine Chance, er stirbt noch vor Ort.

Barbara H. (57) nahm Tod in Kauf

Barbara H. wird daraufhin von der Polizei verhaftet, kommt in Untersuchungshaft. Über ein Jahr nach der Tat sind die Strafuntersuchungen rund um die Bluttat von Derendingen nun abgeschlossen. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft gegen die Spitex-Pflegerin Barbara H. Anklage wegen vorsätzlicher Tötung erhoben.

Der damals 56-Jährigen wird vorgeworfen, ihrem Lebenspartner im Verlauf einer Auseinandersetzung mit einem Messer tödliche Verletzungen zugefügt und damit den Tod zumindest in Kauf genommen zu haben, wie es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn heisst.

Spitex-Pflegerin ist wieder auf freiem Fuss

Barbara H. hat zugegeben, den Tod ihres Lebenspartners verursacht zu haben. Dennoch ist sie längst nicht mehr hinter Gittern. «Die Beschuldigte befindet sich seit Februar 2019 nicht mehr in Untersuchungshaft, sondern ¡st auf freiem Fuss», sagt Cony Brand, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Kanton Solothurn, zu BLICK.

Es ist laut Brand durchaus möglich, dass eine beschuldigte Person auch im Zusammenhang mit einem Tötungsdelikt, bis zur Hauptverhandlung wieder freikommt. «Das passiert, wenn keine besonderen Haftgründe mehr gegeben sind. Im konkreten Fall war die Tatverdächtige wegen Kollusionsgefahr, also Verdunkelungsgefahr, in U-Haft. Nachdem diese Gefahr aber gebannt war und weder Wiederholungs- noch Fluchtgefahr besteht, wurde sie entlassen», sagt Brand.

Tatmotiv Eifersucht?

Die Nachbarschaft zeigte sich damals ob der Bluttat von Derendingen tief bestürzt. Eifersucht als Tatmotiv stand schnell im Raum. Ein Kollege von Walter F. erklärte damals gegenüber BLICK, dass das Opfer ein Verhältnis mit einer Arbeitskollegin gehabt haben soll. Die vermeintliche Nebenbuhlerin aber hüllte sich damals in Schweigen: «Ich sage dazu überhaupt nichts.» Das Tatmotiv bleibt weiter unklar.

Der Spitex-Pflegerin wird vor dem Amtsgericht von Bucheggberg-Wasseramt der Prozess gemacht. Spätestens vor Gericht dürfte sich Barbara T. dann aber zu ihrem Motiv äussern. Der Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest.

* Namen geändert

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