Eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbunden mit einer ordentlichen Verwahrung. Das Lenzburger Bezirksgericht verhängte im Vierfachmord von Rupperswil praktisch die Höchststrafe. Dies bedeutet für Thomas N., dass er Jahrzehnte hinter Gittern verbleiben muss, höchstwahrscheinlich bis zu seinem Tod.
Es wird kaum jemand die Verantwortung tragen wollen, dass der unmenschliche Schlächter wieder in Freiheit leben kann – auch in weiter Zukunft nicht.
Die Staatsanwältin wird sich sicherlich überlegen, das Urteil anzufechten, weil das Gericht ihrer Forderung nach einer lebenslangen Verwahrung nicht nachgekommen ist.
Neben der lebenslangen Strafe wurde auch eine strafbegleitende Therapie angeordnet. Dies widerspricht eigentlich der ebenfalls angeordneten ordentlichen Verwahrung. Das Gesetz verlangt diesbezüglich unter anderem, dass ein Täter untherapierbar ist. Daneben wird jedoch auch eine hohe Rückfallgefahr vorausgesetzt, die im Fall Thomas N. wiederum gegeben ist.
Ob Renate Senn, die Anwältin von Thomas N., das Urteil weiterzieht, hängt von ihrem Mandanten ab. Sie hatte eine Zeitstrafe von 18 Jahren gefordert.
Ihre Strategie, den Opfern eine Mitschuld zuzuschieben, endete für Pflichtverteidigerin als Rohrkrepierer. Gerichtspräsident Daniel Aeschbach bezeichnete dies als geradezu «grotesk und bizarr». Es ist zu hoffen, dass Renate Senn aus ihrer verunglückten Taktik die richtigen Lehren zieht.
Für die Angehörigen der Opfer ist der Schuldspruch nur ein Mosaikstein, mit diesem grauenhaften Verbrechen an ihren Liebsten irgendwie weiterleben zu können.