Die Staatsanwaltschaft fordert den Landesverweis
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Ingo Malm vor Gericht:Die Staatsanwaltschaft fordert den Landesverweis

Betrug, falsche Unterschriften, Unterschlagung
Skandal-Arzt vor Gericht

Seine Machenschaften sind berüchtigt. Dem deutschen Skandalarzt Ingo Malm (63) drohen in der Schweiz dafür nun Gefängnis und Landesverweis. Für den Staatsanwalt ist klar: Er hat in der Schweiz eine zweite Chance gekriegt – und sie eiskalt verspielt.
Publiziert: 06.06.2019 um 20:46 Uhr
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Aktualisiert: 07.06.2019 um 07:13 Uhr
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Der Skandalarzt Ingo Malm (63) muss sich wegen mehrfachen Betrugs am Bezirksgericht in Bremgarten AG verantworten.
Foto: Phillippe Rossier
Beat Michel

Dem stämmigen Mann sieht man nicht an, dass ihm der Richter im Bezirksgericht in Bremgarten AG gleich seine fette Anklage vorlesen wird. Immer wieder lächelt der deutsche Skandalarzt Ingo Malm (63) selbstsicher in Richtung der Vertreter der geschädigten Krankenkassen und des Staatsanwalts.

Der Hauptvorwurf gegen den Mediziner: Im Ärztezentrum Mutschellen in Berikon AG hat er trotz fehlender Approbation immer wieder Patienten behandelt. Obwohl ihm die Berufsbewilligung schon 2014 entzogen wurde.

Rezepte wurden mit Fantasienamen unterschrieben

Das bezeugen auch zwei Patienten. Eine KV-Angestellte, die ihren Sohn von Malm behandeln liess. Und ein Polizist, der wegen gebrochener Rippen ein Attest und Schmerzmittel benötigte. Beide zeigten gestern im Saal direkt auf den Angeklagten. Die Behandlungen rechnete Malm unter dem Namen eines ausländischen Arztes ab - die dazugehörigen Diagnosen und Rezepte unterschrieb er mit Fantasienamen. 

Nicht das einzige Vergehen des Deutschen: So soll er seinen Angestellten zwar Arbeitnehmerbeiträge abgezogen, diese aber nicht an AHV, IV und weitere Stellen geleitet haben. Der Schaden beträgt über 600'000 Franken. Pikant: Für das gleiche Delikt wurde er bereits 1999 in Deutschland verurteilt. Zudem soll er es laut Anklage auch mit dem Zahlen der Quellensteuer nicht so genau genommen haben.

Staatsanwalt sieht wenig Reue und hohe Wiederholungsgefahr

Staatsanwalt Karl Knopf will den Arzt aus dem Verkehr ziehen: «Der Beschuldigte hat in Deutschland die Berufsausübungsbewilligung verloren und in der Schweiz eine zweite Chance bekommen. Die hat er jetzt verspielt!» Mittlerweile gingen seine Praxen in Konkurs. Geblieben sind Schulden in Millionenhöhe. Nach eigenen Angaben verdient Malm jetzt sein Geld wieder in Deutschland. Wo, will er nicht sagen. Er bekäme sonst Probleme.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von vier Jahren unbedingt - plus Landesverweis von zehn Jahren. Der Staatsanwalt argumentiert mit der Vielzahl der Delikte: Der Arzt sei mehrfach vorbestraft, zeige wenig Reue, und die Wiederholungsgefahr sei hoch.

Die Verteidigung des Arztes will einen Freispruch - in allen Punkten. Das Urteil folgt in den kommenden Tagen.

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