Egal ob der New Yorker Broadway, die Zürcher Langstrasse oder eine kleine Strasse durch eine Siedlung im Hinterland: Dank Google Street View kann mit wenigen Mausklicks jeder erdenkliche Ort im Internet besucht werden. Genau daran stören sich einige Einwohner der kleinen Gemeinde Veltheim im Bezirk Brugg AG. Sie beschweren sich deshalb beim Gemeinderat.
Konkret stören sich die Personen daran, dass in Nebenstrassen Passanten sehr einfach zu erkennen seien, da sie nur mässig abgedeckt wären. Auch, dass ihre Häuser abgelichtet und die Aufnahmen weltweit abrufbar seien, nervt die Anwohner.
Toleranz «im Sinne des Zeitgeistes»
Der Gemeinderat hat sich nun der Sache angenommen. «Wir sehen auch, dass das nicht unbedingt so notwendig ist», sagte Gemeindeammann Ulrich Salm zu der Beschwerde. «Man kann sich zu Recht die Frage stellen, ob es das braucht.»
Anders sehe die Sache bei grösseren Strassen aus: Die Aufnahmen entlang von Kantonsstrassen müssten «wohl im Sinne des Zeitgeistes toleriert werden», schrieb der Gemeinderat kürzlich in seinem Mitteilungsblatt.
Nachdem sich gemäss Salm mehrere Bürger negativ zu den Street-View-Aufnahmen gemeldet hatten, will die Gemeinde nun mit Google Kontakt aufnehmen. Letztlich gehe es darum, dass die Aufnahmen von den Nebenstrassen wieder gelöscht werden.
Angst vor Kriminaltouristen
«Es gibt eine allgemeine Angst vom gläsernen Bürger», sagte Salm: «Die Privatsphäre wird direkt tangiert.» Die kleine Landgemeinde mit rund 1400 Einwohnenden fürchtet sich auch vor Kriminaltouristen, die sich vor der Einbruchstour via Street View sachkundig machen könnten.
Die Spielregeln für das weltweit beliebte Internetangebot sind in der Schweiz weitgehend klar. Das Bundesgericht entschied Mitte 2012, dass Google Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf Street View nicht restlos anonymisieren muss. Es genügt aber, wenn Google die Bilder, die der automatischen Verpixelung entgehen, auf Verlangen betroffener Personen nachträglich von Hand verwischt.
Weiter dürften Bilder von Privatbereichen wie umfriedeten Höfen, Gärten und ähnlichem, die dem Einblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben würden, nur mit Zustimmung der Betroffenen in Street View veröffentlicht werden. Dies gilt gemäss Bundesgericht, soweit diese Bilder aus über zwei Metern Kamerahöhe aufgenommen werden. (cat/SDA)