Rita M.* (25) hat den reinsten Horror erlebt. Als sie in der Nacht auf Sonntag in Wettingen AG aus dem Bus steigt und heimläuft, wird sie von einem unbekannten Mann verfolgt – bis in die eigene Wohnung! Dort soll er sie mit einem gefährlichen Gegenstand bedroht und sexuell genötigt haben. Die Kantonspolizei Aargau konnte ihn am selben Morgen festnehmen.
«Ich möchte nichts zur Tat sagen», sagt Rita M. hörbar betroffen am Telefon zu BLICK. Sie sagt nur, dass sie in Zürich im Ausgang und der Mann im gleichen Bus gewesen sei. Wie er in ihre Wohnung kam und womit er sie bedrohte, sagt sie nicht. Nur so viel: «Ich hoffe, dass er nie mehr freikommt!»
Jamal T. soll der mutmassliche Täter sein
Die Übergriffe in der Wohnung des Opfers müssen heftig gewesen sein. Die Staatsanwaltschaft hat gegen ihn ein Verfahren eröffnet wegen Verdachts auf versuchte Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, Drohung und mehrfache einfache Körperverletzung.
Die Verhaftung fand laut BLICK-Recherchen mitten in Würenlos AG statt. In einem alten Gebäude, in dem Asylbewerber untergebracht sind. Abgeführt wurde der Afghane Jamal T.* (22). Er soll schon ein paar Jahre in der Schweiz sein und zuvor in einer Unterkunft in Frick AG gelebt haben.
Seine Nachbarn in Würenlos kennen Jamal T. gut – und lassen kein gutes Haar an ihm. «Er soll schon junge Frauen im Dorf angefasst haben», sagt Roman Schlumpf (21), der die Verhaftung gesehen hat. Deswegen sei der Asylbewerber schon mal verprügelt worden. «Am Tag hat er freundlich gegrüsst. Aber am Abend, wenn er besoffen rumlief, hat er Probleme gemacht», so Schlumpf weiter. Jamal T. habe ihm auch mal Thuja-Äste ausgerissen und vor die Haustür geworfen. «Dies, nachdem er vergebens beim nahen Kiosk Alkohol klauen wollte und zu uns flüchtete.»
Drei Monate Untersuchungshaft angeordnet
Der Kioskbetreiber bestätigt dies. «Ich hatte ihn erwischt und ihm den Alkohol aus den Händen gerissen», sagt Thamilnesan Ganesh (50). Jamal T. sei davongerannt. «Weil er sich am nächsten Tag entschuldigt hatte, habe ich auf eine Anzeige verzichtet.» Ganesh bestätigt auch alle anderen Aussagen von Schlumpf – und ergänzt: «Wenn er das in Wettingen wirklich getan hat, dann muss er hart bestraft und allenfalls ausgeschafft werden.» Im Quartier möchte man Jamal T. nie mehr sehen.
Dort wird er nun sowieso für einige Zeit nicht mehr auftauchen: Das Zwangsmassnahmengericht hat den Antrag der Staatsanwaltschaft inzwischen gutgeheissen und Jamal T. für drei Monate in Untersuchungshaft versetzt.
* Namen geändert