Anwältin von Thomas N. will 155'000 Fr.
Star-Anwalt Landmann findet es «grotesk»

155'000 Franken stellte Renate Senn, Verteidigerin von Vierfachmörder Thomas N., in Rechnung. Eingerechnet sind Telefonate mit der Mutter des Killers oder Beratungen mit anderen Anwälten. Star-Anwalt Valentin Landmann findet das eine Frechheit.
Publiziert: 27.08.2018 um 13:14 Uhr
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Aktualisiert: 21.09.2018 um 08:43 Uhr
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Anwalt Valentin Landmann kritisiert Verteidigerin Renate Senn.
Foto: Anja Wurm

Bereits in der Vergangenheit wurde Renate Senn, Pflichtverteidigerin des Vierfachmörders Thomas N.* (35), heftig kritisiert. Beispielsweise für ihr Plädoyer am Prozess, in dem sie den Opfern eine Mitschuld an der Tat gab. Nun hagelt es erneut Kritik: Senn verlangt für ihre Verteidigung von Thomas N. 155'000 Franken – eine saftige Rechnung, findet auch Star-Anwalt Valentin Landmann.

«Das ist ein grotesk hoher Aufwand. Ich habe auch bei ganz komplexen Wirtschaftsdelikten noch nie eine so hohe Rechnung einreichen müssen», sagt Landmann zu Tele M1

Gericht mit Rechnung nicht einverstanden

Auch die Richter sind laut «Schweiz am Wochenende» mit der Forderung nicht einverstanden. Die Verteidigerin war bei der Berechnung der Arbeitsstunden offenbar zu grosszügig. So habe sie beispielsweise Telefonate mit der Mutter von Thomas N. von mehr als zehn Stunden aufgeschrieben.

Hinzu kämen Stunden für Gespräche mit anderen Anwälten zum Fachaustausch. Das sei nicht gerechtfertigt, sagen die Richter, Senn müsse als Fachanwältin genügend qualifiziert sein, um die Arbeit selbst zu erledigen.

Honorar für Plädoyer gestrichen

Ausserdem verlangte Senn pro Stunde 220 Franken – der Aargauer Anwaltstarif beträgt jedoch nur 200 Franken. Trotzdem entschieden sich die Richter, die übertriebene Forderung zu begleichen – aus «Praktikabilitätsgründen». Dafür streichen sie Senns Honorar für ihr Plädoyer am Prozess.

Zu Recht, findet auch Anwalt Valentin Landmann. Den Opfern eine Teilschuld zu geben, wie Senn dies getan habe, würde er niemals. Man müsse in so einem Fall den Täter verteidigen, nicht die Tat. Bei seinen Vorlesungen verwende er den Fall des Rupperswil-Killers sogar als Beispiel, wie man eben nicht verteidigen sollte.

Renate Senn wollte sich gegenüber TeleM1 zur Honorarforderung nicht äussern. (hah)

* Name der Redaktion bekannt

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Wurden in ihrem eigenen Haus ermordet: Carla Schauer (Mitte, †48) mit ihren beiden Söhnen Davin (l., †13) und Dion (r., †19).
Foto: ZVG
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