Nun gibt es doch keine Verwahrung mehr: Das Solothurner Obergericht hat das Verwahrung-Urteil gegen Andres Zaugg (66) aufgehoben. Der Brandstifter von St. Ursen kommt somit frei.
Erster Termin geplatzt
Ein erster Termin im Berufungsprozess im Juni platzte – weil sein Kollege Kuno W.* (53) im Gerichtsgebäude durchdrehte und den Richter sowie einen Gerichtsschreiber spitalreif biss (BLICK berichtete).
Andres Zaugg distanzierte sich von seinem Kumpel: «Wir hatten abgemacht, dass es keine Gewalt gibt. Mit Gewalt erreicht man nichts.» Das sah 2009 noch anders aus: Da wollte Zaugg einen Zug entgleisen lassen und 2010 drohte er, sich in einem Waggon in die Luft zu sprengen.
Der Höhepunkt: Der Brand in der St.-Ursen-Kathedrale am 4. Januar 2011. Der Sachschaden betrug 3,5 Millionen Franken – und Andres Zaugg kassierte 14 Monate Knast. Im Dezember wurde er wegen fehlender Kooperation bei den Therapien nachträglich verwahrt. «Ich würde diese Straftaten heute nicht mehr machen», sagte der Brandstifter gestern vor Gericht. «Meine Mission ist schon lange erfüllt.» Er wolle aufklären und die Gesellschaft vor den Gefahren fundamentalistischer Religionen warnen. «Ich schreibe jetzt Bücher und Briefe.»
Sein Verteidiger Valentin Landmann forderte die Freilassung: «Eine Verwahrung ist völlig unverhältnismässig. Er beging keine schweren Straftaten.» Die Staatsanwältin sah das anders: «Er ist behandlungsunfähig. Es besteht ein hohes Rückfallrisiko.»
* Name der Redaktion bekannt