Mit den Beinen überkreuzt am Bahnhof stehen, aufs Handy schauen und warten, bis der Zug kommt – eine alltägliche Situation. Eine anonyme Person findet aber seltsame Freude daran: Sie fotografiert und publiziert die Bilder auf Instagram.
Die Bilder werden vor allem an Bahnhöfen geschossen: in Lenzburg AG, Dietikon ZH oder Olten SO. Dabei sind auch die Gesichter der Pendler sichtbar. Das könnte rechtlich problematisch werden: Auch wenn der Account die überkreuzten Beine in den Fokus stellt, seien Bildaufnahmen im Privatbereich ohne Einwilligung strafbar, sagt Rechtsanwalt Martin Steiger zu BLICK.
Zuerst Identität ausfindig machen
Betroffene Personen könnten in einem ersten Schritt versuchen, den Instagram-Nutzer zu kontaktieren, und die Löschung des Bildes verlangen, erklärt Steiger. «Und das Konto an Instagram melden, um es sperren zu lassen.»
Wer aber gegen den Instagram-Nutzer klagen wolle, der müsse zuerst die Identität der anonymen Person ausfindig machen. «Das kann man mit einem Strafverfahren tun oder selber ermitteln. Früher oder später begehen Personen, die anonym bleiben wollen, immer Fehler», sagt der spezialisierte Anwalt.