Akten im Vierfachmord Rupperswil umfassen 88 Bundesordner
Darum dauerte es 16 Monate bis zur Anklage

Seit Mai 2016 arbeitete die Staatsanwaltschaft Lenzburg an der Anklage für den Beschuldigten im Vierfachmord von Rupperswil AG. Gegenüber BLICK erklärt die Sprecherin, wieso es so lange dauerte.
Publiziert: 07.09.2017 um 20:59 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 07:30 Uhr
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Thomas N. hatte schon die nächste Tat geplant: In seinem Haus fand sich ein gepackter Rucksack mit Utensilien für eine Geiselnahme.
Foto: zvg

Von Mai 2016 bis September 2017: So lange dauerte es, bis die Staatsanwaltschaft Lenzburg Anklage gegen den mutmasslichen Täter Thomas N. im Vierfachmord Rupperswil erhebt. Nun sichtet das Gericht die Anklage – und wird dafür etwas Zeit brauchen: Die Akten zum Fall umfassen 88 Bundesordner, welche die Staatsanwaltschaft am Donnerstagmorgen zum Bezirksgericht Lenzburg gekarrt hat.

Thomas N. legte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis über die grausame Bluttat ab. Warum also dauerte es trotzdem 16 Monate bis zur Anklage? Das liegt an der Strafprozessordnung, wie Sprecherin Fiona Strebel BLICK erklärt: «Die gibt zahlreiche aufwendige Formalitäten vor und räumt den Parteien umfangreiche Beschwerdemöglichkeiten gegen Verfügungen der Staatsanwaltschaft ein.»

Prozess erst 2018 

«Schon alleine das Erstellen eines psychiatrischen Gutachtens dauert mindestens sieben Monate», so Strebel. Natürlich könne bei einem vergleichbar einfachen Verfahren mit einem leichten Delikt schneller Anklage erhoben werden. Aber bei einem solch umfangreichen Prozess, «wo es mehrere Opferfamilien gibt, mit Anwälten, die alle Akteneinsicht und zum Beispiel noch Ergänzungsfragen haben, kann das länger dauern».

Der Fall Rupperswil sei mit grosser Priorität behandelt worden. Nun muss das Gericht über die Bücher. Bis es zum Prozess kommt, dauert es aber noch eine Weile. Eine Gerichtssprecherin versichert, dass dieser nicht mehr dieses Jahr stattfinde.

Die Staatsanwaltschaft machte bislang keine Angaben dazu, ob mehrere psychiatrische Gutachten vorliegen. Mindestens zwei unabhängige Gutachten sind notwendig, damit ein Gericht gegen einen Täter eine lebenslängliche Verwahrung aussprechen kann. Thomas N. muss wegen mehrfachen Mordes mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe rechnen.

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