Tötete er Maler Sadik R. (†57) in Killwangen?
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In Killwangen AG erstochen:Tötete Agron T. den Maler Sadik R. (†57)?

Agron T. (42) wegen Mord in Killwangen AG vor Gericht
«Ich war nachts um 3 Uhr in meinem Garten!»

2019 starb der Maler Sadik R. in Killwangen AG. Nun wird dem mutmasslichen Täter der Prozess gemacht. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Haft wegen Mord und Pornografie.
Publiziert: 07.05.2021 um 14:54 Uhr
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Aktualisiert: 17.05.2021 um 19:15 Uhr
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Agron T. (42) wird am Montagmorgen vor das Bezirksgericht Baden geführt. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Haft wegen Mord und Pornografie.
Foto: Blick
Ralph Donghi

Am Montag hat in Baden AG der Prozess gegen Agron T.** (43) begonnen. Der Schweizer mit montenegrinischen Wurzeln soll in der Nacht auf den 5. Mai 2019 in Killwangen AG den Maler Sadik R.* (†57) vor seinem Wohnhaus niedergestochen haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 17 Jahre Freiheitsstrafe wegen Mordes für den mutmasslichen Täter.

Agron T. ist auch noch wegen verbotener Pornografie angeklagt, weil er pornografische Bildaufnahmen besessen haben soll. Nebst der Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft eine bedingte Geldstrafe von 900 Franken und eine unbedingte Busse von 300 Franken. Zu Beginn sagt der Angeklagte Agron T.: «Ich war damals eine der letzten Personen, die von der Tat gehört hatten. Ich werde heute beweisen, dass ich damit gar nichts zu tun habe!»

Per Facebook mit Fake-Profil Kontakt zu Opfer gesucht

Agron T. ist der Ehemann der Nichte von Sadik R.. Es soll seit mehreren Jahren zwischen dem Beschuldigten und der Opferfamilie «eine angespannte Situation» bestanden haben. Agron T. soll im Oktober 2018 mit dem späteren Opfer mit einem fiktiven Frauennamen per Facebook Kontakt gehabt haben. Beim Inhalt der Kommunikation soll es primär um sexuelle Anmache gegangen sein. Warum Agron T. dies getan haben soll, ist unklar.

Laut Anklageschrift soll Agron T. in der Tatnacht dem späteren Opfer Sadik R. nach einem montenegrinischen Volksfest in Schlieren ZH mit seinem silbernen Audi A4 gefolgt sein – Sadik R. war dort Helfer und Mitorganisator. Beim Wohnort von Sadik R. in Killwangen soll es dann um 3.01 Uhr zwischen den beiden «zu einer verbalen Auseinandersetzung» gekommen sein. Im Verlaufe des Streites soll der Beschuldigte auf Sadik R. eingestochen haben – gegen den Kopf- und Körperbereich. Sadik R. starb um 5.10 Uhr an seinen schweren Schnitt- und Stichverletzungen.

Kein Blut gefunden

Am Montag sprachen vor Gericht eine Ärztin der Rechtsmedizin und ein Beamter der Kriminaltechnik. Sie bestätigten, dass kein Blut des Opfers im Fahrzeug von Agron T., der fünf Monate nach der Tat verhaftet wurde, gefunden wurde. Ob der Wagen nachträglich noch mit Putzmittel behandelt wurde, könne man nicht sagen.

Anschliessend kam ein erfahrener Kantonspolizist der Kripo zu Wort. Dabei ging es zuerst um beschlagnahmte Videoüberwachungsbilder, die vor und nach der Tat aufgenommen wurden. Darauf soll «mutmasslich», so der Polizist, der Audi A4 von Agron T. zu sehen sein, wie er in der Tatnacht zwischen dem Fest in Schlieren und Killwangen fuhr – und Sadik R. gefolgt sei. Man habe mit vier ähnlichen Fahrzeugen «Vergleichsfahrten» durchgeführt und man sei zu keinen anderen mutmasslichen Erkenntnissen gekommen, als auf den Audi A4.

Nicht vorbestraft

Aus der Anklageschrift ist zudem ersichtlich, dass unter anderem das Handy von Agron T. ausgewertet wurde. Laut Blick-Informationen soll das Bewegungsprofil von jener Tatnacht gegen Agron T. sprechen. Ebenfalls gegen ihn soll sprechen, dass er nach der Tat seinen Audi ausser Verkehr gesetzt haben soll.

Noch vor dem Mittag wurde mit der Befragung von Agron T. begonnen. Dafür wurden ihm im Gerichtssaal aber nicht die Fussfesseln abgenommen. Drei Polizisten sassen in seiner Nähe. T. ist verheiratet, mehrfacher Familienvater und nicht vorbestraft. Auf die Frage seines Verteidigers, was für ein Mensch er sei, wollte Agron T. im Moment nichts sagen. Er beteuerte aber seine Unschuld.

Am Nachmittag startete der Gerichtspräsident mit der Befragung des Beschuldigten. Zuerst wollte er mehr zu seinem Audi wissen. Agron T. bestätigte dabei, dass er zum Tatzeitpunkt ein solches Auto besessen hatte. Es sei jedoch meist von seiner Frau gefahren worden. Und als es mehrmals kaputtgegangen sei, wären die Reparatur-Kosten höher ausgefallen, als der Preis, den er dafür bekommen hatte. Nur deshalb habe er es in dieser Zeit verkauft.

Eine App soll seine Unschuld beweisen

Dass sein Auto dem Wagen des mutmasslichen Täters gleicht, sei das Zufall? Agron T. entgegnete, dass er meistens in dieser Umgebung sei, wo sein Auto mutmasslich gefilmt worden sei. Sein Verteidiger fragte nach, ob er nachts um drei Uhr am Tatort gewesen sei. «Nein», so Agron T. «Ich war um 3 Uhr in meinem Garten. Eine App von mir kann das beweisen.»

Der Gerichtspräsident brachte dann ein mögliches Motiv für den Mord ins Spiel. Könnte Agron T's Frau ein Verhältnis mit dem Opfer gehabt haben? Agron T. schüttelte den Kopf: «Nein.» Danach sprach er erstmals zu den Angehörigen des Opfers, die auch im Saal waren. Doch er zeigte nicht etwa Anteilnahme, sondern brachte seine Enttäuschung darüber zum Ausdruck, dass er aus deren Umfeld nicht immer gerecht behandelt worden sei.

Sadik R.s Tod habe ihn schockiert

Zum Tattag vor der Tatnacht sagte Agron T. zum Gerichtspräsidenten, dass er diesen mit seiner Tochter verbracht habe und es sein könnte, dass er am Abend mit seiner Frau geschlafen habe. Und später? Es könne sein, dass er nach Zürich an die Langstrasse gefahren sei, sagt er, dann sei er nach Hause und habe später vom Tod von Sadik R. erfahren. Er sei «schon schockiert» gewesen.

Sein Verteidiger fragte ihn schliesslich direkt, ob er Sadik K. getötet habe. «Nein, nein», so Agron T. weinerlich. «Es gibt keinen Grund auf dieser Welt, dass ich dies getan haben könnte.» Am Dienstag sollen vor Gericht die Parteien ihre Plädoyers halten. Das Urteil soll am Mittwoch verkündet werden.

* Name bekannt

** Name geändert

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