Im Januar 2020 brach in einer Wohnung in Zofingen AG ein Feuer aus. Der Brand führte zu einem Schaden an der Wohnung und an einem vor dem Haus parkierten Auto.
Der Grund: Ein Bub (11) wollte seinem Vater einen Zaubertrick mit einer Kerze vorführen – die Aktion ging nach hinten los. Das Kind wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Vater legte aber Beschwerde ein und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Dort wurde die Beschwerde nun abgewiesen.
2500 Franken Schadenersatz
Das Jugendgericht Zofingen AG verurteilte den Jungen im Oktober 2020 wegen fahrlässigen Verursachens einer Feuersbrunst und erteilte ihm einen Verweis. Es verpflichtete den Buben der Versicherung einen Schadenersatz von 2531 Franken zu bezahlen.
Zudem wurden ihm die Verfahrenskosten im symbolischen Betrag von 100 Franken weiterverrechnet. Die Forderungen der Gebäudeversicherung wurden auf den Zivilweg verwiesen.
Beschwerde abgewiesen
Im Anschluss an das Urteil legte der Brandverursacher Beschwerde ein. Darin wurde vor allem geltend gemacht, dass die Strafuntersuchung voreingenommen geführt worden sei.
Die Schuld des Buben am Brand sei nicht ausreichend erwiesen, hiess es weiter. In der Beschwerde war auch von Willkür die Rede. Das sind Argumente und Vorwürfe, die das Bundesgericht als nicht begründet und als nicht nachgewiesen zurückweist. (SDA/bra)