Mit der Einführung des Gütesiegels setze der Regierungsrat «einen Meilenstein in der langen Weinbautradition des Kantons Aargau», teilte die Staatskanzlei am Freitag mit. Man setze einen «weiteren Standard für Exzellenz im Aargauer Weinbau», wird Landammann und Landwirtschaftsdirektor Markus Dieth (Mitte) zitiert.
Die Massnahme ziele darauf ab, die Spitzenweine auszuzeichnen und damit «das erstklassige Renommee des Aargauer Weins nochmals zu steigern».
Die hohen Anforderungen an Lage, Rebsorte, Alter des Rebstocks, Höchsterträge, Mindestzuckergehalt, Methoden zur Weinbereitung und sensorische Prüfung garantierten, dass mit «Grand Cru Aargau» gekennzeichnete Weine hielten, was das Gütesiegel verspreche.
Der Regierungsrat hat in der Verordnung auch die Bestimmungen zum Gewässerschutz verschärft. Im Rebbau ist neu für alle Betriebe bei Neuanpflanzungen und Erneuerungen entlang von oberirdischen Gewässern ein Pufferstreifen von mindestens sechs Metern Breite obligatorisch.
Rund um offene Schachtdeckel gilt künftig ein mindestens drei Meter breiter Pufferstreifen. Im Pufferstreifen dürften keine Pflanzenschutzmittel oder Nährstoffe ausgebracht werden, hiess es. Diese Anpassung stärke den Gewässerschutz, hiess es.