Beim Veterinärdienst seien bislang 200 Gesuche für Entschädigungen eingegangen, teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Mittwoch mit. Die Gesamthöhe der Entschädigungen für die bis Ende Februar eingereichten Tierverluste betrage rund 140'000 Franken. Auf Rindvieh entfielen 105'000 Franken und auf Schafe 35'000 Franken.
Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue BT) ist eine nicht ansteckende Viruserkrankung der Wiederkäuer und Kameliden (Paarhufer). Die Krankheit wird durch stechende Insekten übertragen. Für den Menschen ist die Krankheit nicht gefährlich, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erläutert.
Von der Blauzungenkrankheit betroffene Tierhaltungen in der Schweiz sind für den Tierverkehr gesperrt. Zusätzlich ordneten die Behörden Massnahmen zur Verminderung des Mückenbefalls an, um eine Verbreitung der Seuche zu verhindern.
Das Aargauer Veterinäramt empfiehlt den Tierhaltern, die Tiere als Schutz zu impfen. Mit den steigenden Temperaturen im Frühling würden die krankheitsübertragenden Mücken wieder aktiver.