Konkret wurde der Widerruf der Aufenthaltsbewilligung und die Wegweisung bestätigt, wie aus dem am Mittwoch publizierten Urteil des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Das Gericht verneint einen Härtefall.
Auf den Schwindel mit der italienischen Identitätskarte war das kantonale Amt für Migration und Integration (Mika) im Oktober 2022 durch zwei anonyme Schreiben aufmerksam geworden. Der Mann war mehr als zwei Jahre zuvor in die Schweiz eingereist.
Der Mann sei kosovarischer Staatsangehöriger und habe unbestrittenermassen nie über das italienische Bürgerrecht oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU- oder EFTA-Staates verfügt, hielt das Verwaltungsgericht in seinen Erwägungen fest. Seine Aufenthaltsbewilligung habe er gestützt auf ein gefälschtes italienisches Ausweisdokument erhalten.
Gemäss Interpol Rom verweist die Ausweisnummer der verwendeten italienischen Identitätskarte auf ein seit dem 27. März 2010 als gestohlen gemeldetes Blanko-Dokument, wie das Obergericht schrieb. Der Mann sei den italienischen Behörden nicht bekannt. Der Kosovare selber spreche kein Italienisch.
Dieser habe sich seinen Aufenthalt in bösgläubiger Weise durch die Vorlage einer gefälschten und gestohlenen Identitätskarte erschlichen, hielt das Verwaltungsgericht fest. Bei dieser klaren Sachlage müsse die strafrechtliche Beurteilung nicht abgewartet werden.
Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob im September 2023 Anklage gegen den Kosovaren beim Bezirksgericht Brugg - wegen mehrfacher Fälschung von Ausweisen, mehrfacher Täuschung der Behörden, mehrfacher rechtswidriger Einreise und rechtswidrigen Aufenthalts sowie mehrfacher Ausübung einer nicht bewilligten Erwerbstätigkeit.
Der Mann ist nach eigenen Angaben in der Schweiz geboren worden. Er wuchs jedoch überwiegend im Kosovo und bei Verwandten in Italien auf, bevor er vor rund vier Jahren wieder in die Schweiz zurückkehrte. (Urteil WBE.2024.24 vom 19.04.2024)