Bei der kantonalen Sportförderung gehe es etwa um den Vollzug von Jugend und Sport (J+S), die Förderung des freiwilligen Schulsports oder die Unterstützung von Sportorganisationen. Ebenso um den Bau, die Sanierung und den Unterhalt von Sportbauten. Dies schrieb der Regierungsrat in der am Freitag veröffentlichten Botschaft.
Rund zwei Drittel der Ausgaben aus dem Swisslos-Sportfonds fliessen demnach in die Sportinfrastruktur, wovon der weitaus grösste Teil den Gemeinden zugutekommt. Um einen effizienten Einsatz der knappen kantonalen Mittel zu gewährleisten, solle die Koordination der Sportinfrastrukturen sowohl zwischen Kanton und Gemeinden als auch unter den Gemeinden verstärkt werden.
Der Regierungsrat will finanzielle Unterstützungsbeiträge an Sportorganisationen wie Verbände, Vereine oder Leistungssportzentren neu davon abhängig machen, dass sie sich für die Grundsätze eines fairen und sicheren Sports einsetzen und das physische und psychische Wohl der Sportlerinnen und Sportler sicherstellen.
Das Sportgesetz soll die Möglichkeit schaffen, bei Bedarf Projekte von besonderem kantonalem Interesse auch mit Geldern aus der Kantonskasse zu unterstützen, wenn der Swisslos-Sportfonds nicht genügend Mittel zur Verfügung stellen kann, wie der Regierungsrat weiter vorschlägt.
Der Kanton Aargau hat bislang kein eigenes Sportgesetz. Heute ist die Sportförderung in zwei Verordnungen geregelt. Der Regierungsrat will jedoch dem Grundsatz der Kantonsverfassung folgen, wonach «alle wichtigen Bestimmungen» in Form eines Gesetzes zu erlassen sind. 19 andere Kantone haben bereits ein Sportgesetz.
Nach den Beratungen im Grossen Rat soll das Sportgesetz per 1. Januar 2026 in Kraft treten.