Hygiene ist bei einem Zahnarzt das A und O. Könnte man meinen. Nicht so in einer Praxis in Birr AG. Im Rahmen einer Kontrolle hat der Kantonszahnarzt gravierende Hygienemängel festgestellt.
Als Sofortmassnahme hatte die Abteilung Gesundheit am 3. April eine superprovisorische Verfügung zur Schliessung der Praxis erlassen, um eine weitere Gefährdung von Patientinnen und Patienten zu verhindern. Die definitive Verfügung erfolgte acht Tage später. Die Schliessung erfolgte im Einvernehmen mit dem betreffenden Zahnarzt.
Zahnarzt hatte selbst gesundheitliche Probleme
Bei der Kontrolle stellte sich heraus, dass der Zahnarzt mit nicht sterilen Instrumenten gearbeitet hatte. Für die Patienten besteht darum eine erhöhte Infektionsgefahr.
Der Zahnarzt musste den Behörden eine Liste der Patientinnen und Patienten zustellen, die seit Bestehen der Mängel in der Praxis zahnärztlich behandelt worden waren. Die Betroffenen sind vom Amt über die Situation informiert worden. Den Patienten wird dringend empfohlen, sich auf Hepatitis und HI-Virus testen zu lassen.
Nach Angaben des Gesundheitsamts seien gesundheitliche Probleme des Arztes der Grund für die Hygienemängel. (man)