Auf einen Blick
- Masernausbruch in Asylunterkunft Laufenburg
- Zwei Familien betroffen, zwei Kinder positiv getestet
- Erkrankte werden isoliert, Quarantäne für andere Bewohner und Betreuungsteam
- Masern hochansteckend und ohne spezifische Behandlung
Sie kommen mit Fieber, Husten, Schnupfen, Bindehautentzündung und zeigen sich später mit bräunlichen und rötlichen Flecken – die Masern. Wie das Departement Gesundheit und Soziales des Kanton Aargau am Dienstag mitteilt, kam es in der Asylunterkunft Laufenburg zu einem Masernausbruch.
Betroffen seien bisher zwei Familien, wovon zwei Kinder positiv getestet wurden und zwei weitere in Abklärung seien, schreibt Michel Hassler, Leiter Kommunikation. Zwei der Kinder befinden sich in Spitalbehandlung.
Quarantäne zur Eindämmung
Für die 45 Bewohnerinnen und Bewohner der Notunterkunft gilt eine 21-tägige Quarantäne. «Die Kantonsärztin verfügte, gestützt auf das eidgenössische Epidemiengesetz und die kantonale Verordnung, über den Vollzug der Isolations- und Quarantänemassnahmen zur Eindämmung des Ausbruchs», heisst es in der Mitteilung.
Die erkrankten Personen werden in einem separaten Bereich der Unterkunft isoliert. Die Isolation endet frühestens vier Tage nach Auftreten des Masernausschlags, schreibt Hassler.
«Für die weiteren Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Betreuungsteam gilt eine Quarantäne von 21 Tagen, sofern sie nicht einen Impfnachweis erbringen oder ihre Immunität durch eine überstandene Krankheit gegeben ist», heisst es in der Mitteilung. Es wird erklärt, dass diese Massnahmen nötig seien, weil die Masern hochansteckend sind und Erkrankte bereits vor Auftreten der Symptome ansteckend sind.
Keine Behandlung der Krankheit möglich
Das Departement informiert weiter, dass unter der Leitung der Kantonsärztin eine Umgebungsabklärung erfolge. Dies zum Zweck, um allfällige zusätzlich Ausbrüche zu entdecken. In diesem Fall wären weitere Quarantänemassnahmen auszusprechen.
Die Ansteckung mit Masern erfolgt durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch – also durch Husten, Niesen oder auch Sprechen. Angesteckte Personen sind vier Tage vor und vier Tage nach Auftreten des Hautausschlages ansteckend. Spezifische Behandlungen gibt es keine. Es können lediglich die Symptome gelindert werden. Doppelt Geimpfte, oder Menschen, die die Krankheit durchgemacht haben, können das Virus nicht übertragen.