Kompetenzen überschritten
Aargauer Finanzkontrolle deckt Mängel beim Swisslos-Sportfonds auf

Die Finanzkontrolle des Kantons Aargau hat bei der erstmalig umfassenden Prüfung der Mittelverwendung des Swisslos-Sportfonds verschiedene Mängel aufgedeckt. Sie stellte etwa Kompetenzüberschreitungen bei der Gewährung von finanziellen Beiträgen fest.
Publiziert: 08.04.2024 um 11:47 Uhr
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Aktualisiert: 08.04.2024 um 14:11 Uhr
Mehr Kunstrasen auf Aargauer Fussballfeldern: Der Kanton unterstützt aus dem Swisslos-Sportfonds mit 4,4 Millionen Franken Fussball-Kunstrasenplätze als Ersatz für Naturrasenplätze. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/LUKAS LEHMANN

Unter die Lupe nahm die Finanzkontrolle die Gesuchsbearbeitung, die Beitragszahlung und das Controlling sowie die Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Mittelverwendung, wie aus dem Jahresbericht hervorgeht. Im vergangenen Jahr lagen im Swisslos-Sportfonds 15,3 Millionen Franken.

Die Swisslos Interkantonale Landeslotterie stellt mit dem Geld von Lotteriespielenden mehrere Millionen Franken für den Sport bereit. Der Aargau unterstützt nach eigenen Angaben die Förderung des gemeinnützigen, privatrechtlich organisierten Sports in den Sportverbänden, -vereinen, Gemeinden und in weiteren Organisationen.

«Die Ordnungsmässigkeit des Prozesses war teilweise nicht gegeben, da die Finanzkontrolle verschiedenste Prozessmängel identifizierte», stellte die Finanzkontrolle fest.

Die Finanzkontrolle bemängelte, dass es zu Überschreitung der Kompetenzen gekommen sei. So hätten zwei Beitragsgewährungen dem Regierungsrat vorgelegt werden müssen. Die Beitragszahlung 2024 sei inzwischen beim Regierungsrat beantragt worden. In diesen Fällen habe die Beitragsbemessung nicht nachvollzogen werden können.

(SDA)

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