Die Vorwürfe wiegen schwer – und haben für einen Aargauer Familienvater (46) Konsequenzen: Der Baumanager soll sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung und der Misswirtschaft schuldig gemacht haben. Für dieses Vergehen musste er sich vor dem Bremgartner Bezirksgericht verantworten.
Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, führte der Schweizer bis 2016 eine GmbH. Er geriet zufällig in die Bau- und Immobilienbranche. 2017 liess er seinen Vater als Geschäftsführer eintragen. Er führte die Firma aber selber und bereicherte sich finanziell an ihr: 2020 kaufte er sich einen Lamborghini Gallardo für 220'000 Franken. Im Juni ging die GmbH Konkurs, wie es in der Anklageschrift heisst.
«Sie haben den Lamborghini und die anderen die Schulden»
Die Aufarbeitung des Falls brachte die Justiz an ihre Grenzen. Der Grund: Der Manager führte keine Buchhaltung. Es sei vergessen gegangen. «Das war ein totales Gewurstel, was Sie veranstalteten», sagte Gerichtspräsident Lukas Trost beim Prozess.
Insgesamt hatte der Baumanager über 82'000 Franken Schulden. Mehrere Firmen und Mitarbeiter seien von ihm geprellt worden, führte Trost weiter aus. «Sie haben den Lamborghini und die anderen die Schulden», stellte er fest. Zusätzlich habe er sich drei teure Uhren gekauft.
Die Anwältin des Beschuldigten beschrieb die schwere Zeit, die dessen Familie nach der Anklage durchleiden musste. Als ältestes Geschwister habe der gesamte Druck auf ihm gelastet. Er versuche, sich jetzt aber zu bessern, und habe eine Weiterbildung angefangen.
Der Lamborghini wird versteigert
Der 46-Jährige hat schon einiges auf dem Kerbholz. Bereits 2018 musste er sich vor Gericht verantworten. Damals hatte er sich IV und Sozialamtsleistungen in Höhe von 50'000 Franken erschlichen – und das, obwohl er einen Job hatte. Dafür wurde er verurteilt und kassierte eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten.
Doch bei dem jetzigen Prozess kam er nicht mehr mit einem blauen Auge davon. Die Staatsanwaltschaft forderte, die Strafe aus dem Jahr 2018 zu widerrufen und den Aargauer zu einer Gesamtstrafe von 30 Monaten zu verurteilen. Sechs Monate davon müsste er hinter Gittern verbringen. Hinzu kämen eine Ersatzforderung von 50'000 Franken sowie die Verfahrenskosten. Das Gericht stimmte diesem Vorschlag zu und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten, wovon er sechs Monate absitzen muss.
Mit diesem Entscheid könne er sich glücklich schätzen, sagte Trost. Er redete dem Mann nochmals ins Gewissen und forderte ihn auf, sich die Auswirkungen seines Handelns zu überlegen. Die angeschafften Luxusartikel werden versteigert, um die Verfahrenskosten zu begleichen. Dem Aargauer gab Trost noch einen letzten Ratschlag mit auf den Weg: «In den nächsten vier Jahren dürfen Sie sich keiner weiteren Verfehlung schuldig machen, da andernfalls auch noch die restlichen 24 Monate verbüsst werden müssen.» (ene)