Die Stimmberechtigten hiessen die Steuervorlage mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 56,76 Prozent gut. Der Nein-Anteil betrug 43,24 Prozent (Ja: 88'946 Stimmen, Nein: 67'767 Stimmen). Die Bestimmung betrug 37,55 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Konkret sinkt die Gesamtsteuerbelastung für juristische Personen mit einem Jahresgewinn ab 250'000 Franken von 18,6 Prozent auf 15,1 Prozent. Die Senkung wird gestaffelt in drei Etappen umgesetzt.
Damit soll der Kanton Aargau ins schweizerische Mittelfeld vorrücken. Rund 1300 Unternehmen, die 430 Millionen Franken oder 82 Prozent der gesamten kantonalen Gewinn- und Kapitalsteuern bezahlen, werden profitieren. Insgesamt gibt es im Aargau 25'000 Unternehmen.
Die Änderung des Steuergesetzes bringt auch den natürlichen Personen etwas. Die Abzüge für die Krankenversicherung und die Sparkapitalzinsen werden um bis zu 2000 Franken erhöht. Sie wurden seit 20 Jahren nicht mehr angepasst.
Alleinstehende mit einem steuerbaren Einkommen von 50'000 Franken bezahlen 128 Franken weniger, bei einem Einkommen von 100'000 Franken sind es 203 Franken. Für Verheiratete betragen die Reduktionen 248 Franken beziehungsweise 364 Franken.
Das geänderte Steuergesetz wird rückwirkend auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt - und damit bei der Steuererklärung im kommenden Jahr erstmals zum Tragen kommen. Die Steuerausfälle betragen bis zu 220 Millionen Franken pro Jahr. SVP, FDP, Mitte und GLP standen hinter der Revision. SP, Grüne und EVP waren dagegen.
Die Stimmberechtigten hiessen auch eine Volksinitiative zur Amtsenthebung mit einem Ja-Stimmen-Anteil von 84,32 Prozent gut. Der Nein-Stimmenanteil betrug 15,68 Prozent (Ja: 131'696 Stimmen, Nein: 24'494 Stimmen).
Die Kantonsverfassung wird nun geändert. Das Parlament muss ein Gesetz ausarbeiten, damit auch Regierungsräte und Mitglieder des Kantonsparlaments vom Amt enthoben werden können. Gemeinderäte und Mitglieder von Gerichtsbehörden können bereits heute unter bestimmten Voraussetzungen vom Amt enthoben werden.
Nur ein offensichtliches und grobes Fehlverhalten oder eine Amtsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen sollen zu einer Amtsenthebung von Regierungsräten und Parlamentsmitgliedern führen, hiess es im Vorfeld. Es gehe bei der Regelung nicht darum, kritische oder als unangenehm empfundene Behördenmitglieder aus dem Amt zu drängen.
(SDA)