Für Steuererklärung
Aargauer erhalten neu jedes Jahr eine Solarstrom-Bescheinigung

Im Kanton Aargau erhalten private Produzenten von Solarstrom künftig einmal pro Jahr eine Bescheinigung über die Strom-Erträge. Elektrizitätswerke und andere Abnehmer des Solarstroms sollen das für die Steuererklärung notwendige Papier erstellen.
Publiziert: 19.09.2023 um 12:30 Uhr
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Aktualisiert: 19.09.2023 um 13:43 Uhr
Wer den auf dem eigenen Hausdach produzierten Solarstrom ins Netz eines Elektrizitätswerks einspeist, muss die Einnahmen versteuern. Das Elektrizitätswerk muss im Aargau die Angaben für die Steuererklärung künftig einmal pro Jahr kostenlos liefern. (Symbolbild)
Foto: GAETAN BALLY

Der Grosse Rat hat am Dienstag eine entsprechende Motion stillschweigend überwiesen. Die Bescheinigung soll unaufgefordert und unentgeltlich zugestellt werden, heisst es im Vorstoss aus den Reihen von EDU und SVP. Der Regierungsrat unterstützte das Anliegen.

In allen Kantonen wie auch im Aargau werden Erträge aus Photovoltaikanlagen als Einkommen besteuert und Erlöse aus dem Stromverkauf sind für das betreffende Kalenderjahr in der Steuererklärung zu deklarieren.

Das Papier soll helfen, dass die Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung einfacher und korrekt ausfüllen können, wie der Regierungsrat in einer Stellungnahme festhielt.

Abnehmende von Solarstrom und Steuerpflichtige, die Solarstrom ins Netz einspeisen, stehen laut Regierungsrat unzweifelhaft in einem Vertragsverhältnis zueinander.

Daher bestehe bereits heute im Steuergesetz eine gesetzliche Grundlage für die einmal pro Jahr auszustellende Bescheinigung. Der Regierungsrat will daher in diesem Punkt die Verordnung zum Steuergesetz präziser formulieren. (SDA)

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