Korab T. * (60) muss wegen mehrfachen Mordes im Kanton Aargau eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Mörders gegen das Urteil des Obergerichts abgewiesen. Der Kosovare hatte am 8. Januar 2018 seine Frau (†38) und seine Schwägerin (†31) erstochen.
In der Beschwerde ans Bundesgericht wollte der Mann einen Freispruch vom Vorwurf des mehrfaches Mordes erreichen. Er sollte stattdessen zu einer Freiheitsstrafe von höchstens fünf Jahren wegen mehrfachen Totschlags verurteilt werden.
Das Aargauer Obergericht habe verkannt, dass der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung gehandelt habe, machte der Anwalt geltend.
Korab T. stach mit Messer auf Opfer ein
Die Lausanner Richter haben diese Sicht der Dinge zurückgewiesen, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil hervorgeht. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab, soweit es überhaupt darauf eingetreten war.
Das Obergericht habe im September 2022 überzeugend dargelegt, dass der Beschwerdeführer nicht in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung gehandelt habe. Die Strafhöhe habe der Beschwerdeführer nicht angefochten, schreibt das Bundesgericht.
Mit der Abweisung der Beschwerde ist das Urteil des Obergerichts endgültig: lebenslängliche Freiheitsstrafe. Das gleiche Gericht ordnete zudem eine 15-jährige Landesverweisung an, mit Eintragung im Schengener Informationssystem. Im Strafvollzug muss der Mann vorderhand während fünf Jahren eine ambulante Therapie machen.
Der Mörder hatte die beiden Frauen in Hausen AG erstochen. Am Montag, dem 8. Januar 2018, als die Kinder zum ersten Schultag nach den Weihnachtsferien aufgebrochen waren, tötete er seine Ehefrau, die noch im Bett lag.
Korab T. tötete aus Hass
Er stiess ihr ein langes, spitzes Messer zweimal in den Oberkörper. Anschliessend erstach er auch seine Schwägerin, die im Kinderzimmer übernachtet hatte.
Bei der Urteilseröffnung am Obergericht hiess es, die Ehefrau und deren Schwester seien «sicher keine Heiligen» gewesen. Sie hätten sich vergnügen wollen, die Ehefrau auch ausserehelich, sagte der Richter. Die Moral sei aber keine Richtschnur in dem Verfahren.
Der Beschuldigte mit seinen starren Vorstellungen seiner Rolle als «Pater Familias» sei «regelrecht vorgeführt» worden. In dieser Situation habe er sich als Herrscher über Leben und Tod aufgespielt «und seine Ehre wiederhergestellt».
Die Schwägerin sei für den Beschuldigten eine Verbündete seiner Frau gewesen und daran schuld, dass diese nicht mehr dieselbe war wie früher. Aus der Art ihrer Tötung spreche grosser Hass, hielt der Oberrichter fest. (nad/SDA)
*Name geändert