Um sich zu erholen, beschloss im November 2022 eine damals 40-Jährige, den Abend in einer Sauna zu verbringen. Doch bereits von Beginn weg wurde ihr Aufenthalt von einem jungen Mann (24) gestört. Er schubste sie, als sie die Sauna betreten wollte.
Vor dem Bezirksgericht Brugg AG sagte die Frau aus, der Mann hätte sich daraufhin entschuldigt und gesagt, er sei ausgerutscht. Als die beiden jedoch in der Sauna sassen – wo sie die einzigen Gäste waren – habe er immer wieder versucht, sie in ein Gespräch zu verwickeln, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet.
«Ich war nicht dort, um mich zu unterhalten, sondern um auszuruhen»
Auf die Fragen habe sie anständig geantwortet, Interesse hat sie laut eigenen Aussagen aber keines gezeigt: «Schliesslich war ich nicht dort, um mich zu unterhalten, sondern um auszuruhen», erklärt die Privatklägerin.
Doch der 24-Jährige liess nicht locker. So behauptete er, dass er ein Alternativmediziner sei. Um seine angeblichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen, wollte er, dass sie ihren Fuss auf sein Knie legt und die Augen schliesst. So könnte er ihr einige wichtige Punkte am Fuss zeigen.
«Er hatte keine sexuellen Anspielungen gemacht und mich auch nicht komisch angeschaut», so die Frau. Also ging sie seiner Bitte nach.
Vorfall hatte psychische Folgen
Kurz darauf spürte sie jedoch, wie sich etwas bewegte, woraufhin sie die Augen öffnete. «Ich sah, dass er masturbierte, und genau in diesem Moment führte er seine Finger in mich ein.»
Nachdem die Frau nach dem Mann getreten hatte, rannte sie aus der Sauna. Der Vorfall hinterliess jedoch Spuren: Am selben Abend noch erlitt die Klägerin aufgrund des Erlebten eine Panikattacke.
Aussagen widersprachen sich
Der Angeklagte machte in der Verhandlung keine Aussagen, «auf Empfehlung meiner Anwältin», wie er erklärte.
Kein Wunder, hatte die ihrem Mandanten dazu geraten: Der hatte es geschafft, sich in den Einvernahmen selbst zu widersprechen.
Gegenüber der Polizei sagte er aus, er habe der Frau nur die Füsse massiert. Er sehe ja nicht so «scheisse» aus, als dass er eine Belästigung nötig hätte.
Gegenüber der Staatsanwaltschaft erklärte er hingegen, es habe sich um eine einvernehmliche Tantramassage gehandelt, also eine erotische Massage. Die Frau habe ihm gesagt, es sei okay.
«Das sagte ich absolut nicht», stellte diese vor Gericht klar.
Mann wurde verurteilt
Das Bezirksgericht glaubt ihr und verurteilt den Angeklagten wegen Schändung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten und einer Busse von 2000 Franken. Zusätzlich muss der Mann alle Gerichts- und Anklagekosten tragen.