Einbürgerung trotz kleinen Diebstahls
Aargauer Gericht rüffelt Parlament

Das Aargauer Obergericht hat in einem Beschwerdeverfahren einen jungen Ausländer gegen den Willen des Kantonsparlaments eingebürgert. Das Parlament lehnte das Gesuch ab, weil der mittlerweile 18-Jährige drei Ladendiebstähle im Wert von 122,90 Franken begangen hatte.
Publiziert: 24.10.2022 um 09:59 Uhr
Als Jugendlicher stahl ein Ausländer in einem Warenhaus ein paar Sachen im Wert von 122.90 Franken. Das Aargauer Parlament lehnte deshalb sein Einbürgerungsgesuch ab. Das Verwaltungsgericht spricht von Willkür - und bürgert den Gesuchsteller nun ein. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Der Beschluss des Grossen Rates erweise sich insgesamt als «unhaltbar», geht aus dem am Montag publizierten Entscheid des Verwaltungsgerichts hervor. Der Beschwerdeführer habe entgegen den Feststellungen des Grossen Rates keinen hinreichenden Grund gesetzt, der die Ablehnung des Gesuchs zu rechtfertigen vermöge.

Das Parlament habe entscheidende Abwägungen nicht vorgenommen und sich stattdessen einseitig auf das Kriterium der mehrfachen Begehung der Übertretung gestützt. Als Minderjähriger hatte der Ausländer die Diebstähle in einem Warenhaus an drei Folgetagen verübt. Dies führte wegen Übertretung zu einem Eintrag bei der Jugendanwaltschaft.

«Unter diesen Umständen ist die Ablehnung des Gesuches des Beschwerdeführers als geradezu willkürlich einzustufen», heisst es in den Erwägungen des Verwaltungsgerichts. Es gebe keine anderen Vorfälle. Der Grosse Rat muss dem Beschwerdeführer die vor Verwaltungsgerichts entstandenen Parteikosten von 2000 Franken ersetzen.

Das Parlament hatte im Juni nach ausführlicher Diskussion mit 74 zu 50 Stimmen entschieden, den jungen Ausländer nicht einzubürgern. Gegen das Gesuch stimmten SVP, FDP und grosse Teile der Mitte - dafür waren SP, Grüne und GLP. Das Verhalten des Jugendlichen sei «respektlos und frech», hiess es bei der FDP.

Die Einbürgerungskommission des Parlaments, die jeweils die positiven Entscheide der Gemeinden prüfen muss, hatte sich gegen die Gutheissung des Gesuchs ausgesprochen. Doch das Parlament beschloss im März auf Antrag der SP-Fraktion, dieses Gesuch an sich zu ziehen und erneut zu prüfen.

Die Kommission kam im zweiten Anlauf per Stichentscheid des Präsidenten zum Schluss, dass eine Ablehnung des Gesuchs «unverhältnismässig» wäre. Die Gemeinde hatte dem Gesuchsteller im Dezember 2020 das Gemeindebürgerrecht zugesichert.

Der junge Ausländer, der eine Lehre als Polymechaniker absolviert, war im Frühjahr 2021 bei einem Warenhausdiebstahl erwischt worden. Er stahl einen USB-Netzadapter im Wert 19.95 Franken sowie ein Herrenhemd im Wert von 34.95 Franken.

Er erzählte der Polizei bei der Befragung, er habe bereits an zwei Tagen zuvor je ein T-Shirt im Wert von 34 Franken ohne Bezahlung mitgenommen. Er wurde von der Jugendanwaltschaft mit einer Busse von 100 Franken sanktioniert. (Urteil WBE.2022.320 vom 3.10.2022)

(SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden